OVG-Urteil gegen Ausländerbehörde

Wie im schlechten Krimi: Privatdetektive bespitzeln ausländische Paare im Auftrag der Ausländernehörde, um „Scheinehen“ aufzudecken. Mit Peilsendern, versteckten Kameras, falschen Angaben zur Person – das ganze Repertoire. „Illegal“, sagt das OVG, „scheißegal“ denken offenbar die Verantwortlichen der Behörde.

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsrichts (OVG) zur unzulässigen Ausforschung eines Ehepaares ist eine Ohrfeige für die Verantwortlichen der Hamburger Innenbehörde. Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion: „Diese illegalen Überwachungsmaßnahmen machen deutlich, welche Rücksichtslosigkeit gegenüber den Bürgerrechten in der Innenbehörde inzwischen herrscht. Beschäftgte der Ausländerbehörde verlieren offenbar jeden rechtsstaatlichen Maßstab, wenn sie vermutete Verstöße gegen das Ausländerrecht aufdecken wollen.“

Antje Möller fordert deshalb Konsequenzen in der Ausländerbehörde. „Der Innensenator muss jetzt deutliche Zeichen setzen, um die Fehlentwicklung in der Ausländerbehörde zu stoppen. Die gesamte Arbeitsweise der bezirklichen Ausländerabteilungen und der zentralen Ausländerbehörde müssen überprüft werden. Der Sachverhalt muss detailliert aufgeklärt werden und personelle Konsequenzen nach sich ziehen.

Durch ein Urteil des OVG Hamburg war gestern bekannt geworden, dass die Hamburger Ausländerbehörde zur Aufklärung des Verdachtes einer Scheinehe eine Privatdetektei beauftragt hatte, die daraufhin mit geheimdienstlichen Methoden ein Ehepaar ausspioniert hat. Im Auftrag der Ausländerbehörde wurde illegal eine Wohnung über acht Tage videoüberwacht. Unter Angabe einer falschen Identität. wurde verdeckt Kontakt aufgenommen und es wurden bei Dritten verdeckt Handynummern ermittelt. Neun Tage lang war ein GPS-Peilsender am Auto angebracht.

Solche schwerwiegenden Eingriffe in das durch Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind illegal. Ausnahmen sind nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig, die regelt wann und in welchem Umfang solche Einschränkungen der Grundrechte geschehen dürfen. Diese Grundlage hat es in diesem Fall nicht gegeben, die Grundrechte sind deshalb in unzulässiger Weise verletzt worden.

Mit einer Kleinen Anfrage in der Bürgerschaft wird die GAL der Vorgang weiter verfolgen.

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