Neumann: Aus der Vergangenheit gelernt

SPD-Fraktionschef Michael Neumann hat sich bei einem Gedenkgottesdienst für verfolgte homosexuelle Männer in Deutschland am Donnerstagabend zur Verantwortung der Sozialdemokraten in der Nachkriegszeit bekannt. Gleichzeitig betonte Neumann die Verdienste der SPD bei der Gleichstellung von homosexuellen Menschen in der Gesellschaft – etwa bei der Durchsetzung der „Hamburger Ehe“ und des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Er sei „froh und stolz“, dass es Sozialdemokraten waren, die 1969 den so genannten „Schwulen-Paragraphen“ 175 straffrei gestellt und ihn 1998 abgeschafft haben, sagte Neumann in seiner Ansprache in der St. Georgskirche am Hamburger Hauptbahnhof. Die „Hamburger Ehe“ und das spätere Lebenspartnerschaftsgesetz habe die SPD auch gegen den parlamentarischen Widerstand der damaligen Opposition durchgesetzt. „Das macht deutlich, dass wir unsere Lektion gelernt haben“, sagte Neumann.

Die 1957 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verfolgung Homosexueller mit dem Grundgesetz vereinbar sei, mache heute noch fassungslos, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Resultat der Rechtsprechung sei eine Verfolgung von Homosexuellen gewesen, die auf Vorurteile basierend in der Gesellschaft verankert war. Dieses Ressentiment gegenüber Homosexuellen sei heute immer noch weit verbreitet – auch der politischen Klasse, betonte Neumann.

Die Verfolgung so vieler Menschen könne durch die richtigen Reformen der Politik in der jüngeren Vergangenheit nicht ungeschehen gemacht werden. „Was bleibt, ist die Verantwortung, aus Fehlern zu lernen. Was bleibt, ist die Verpflichtung, für Minderheiten einzutreten – und denen zu danken, die damals wie heute den Mut und die Kraft zum Widerstand hatten und haben“, sagte Neumann.

Hintergrund: Vor 50 Jahren, am 10. Mai 1957, hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit des Strafgesetz-Paragraphen 175 bestätigt. Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Argument, „gleichgeschlechtliche Betätigung“ verstoße gegen das Sittengesetz. Erst 13 Jahre später wurden einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen straffrei gestellt. 1998 wurde der Paragraph 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

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