Neue Sozialhilfe deckt die Kosten nicht

Die Sozialhilfe-Regelsätze, die der Senat heute beschlossen hat, decken nicht die Minimal-Kosten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und schützen nicht wirksam vor Armut und Ausgrenzung, kritisiert der DGB Hamburg. Wurden die regelsätze früher bundesweit festgelegt, fällt das jetzt in die Kompetenz der Länder.

Laut Gesetz sollen Sozialhilfe und Hartz IV das sozio-kulturelle Existenzminimum aller gewährleisten. „Und das bedeutet mehr als nur satt zu werden und nicht zu erfrieren“, sagt
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Die Hilfeempfänger müssen auch am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen – also ein menschenwürdiges Leben führen können. Und das ist in der teuren Großstadt Hamburg, wo allein ein Cappuccino im Café locker 2,50 Euro kostet, nicht von 345 Euro monatlich möglich. Jetzt, wo die Landesregierungen die Regelsätze selbst festlegen müssen, hätte der Senat auf die Besonderheiten dieser Metropole mit einer Anhebung der Regelsätze reagieren sollen, wenn es ihm wirklich ernst gewesen wäre mit dem von ihm jüngst entdeckten
Armutsbekämpfungs-Anliegen.“

Dabei gehe es nicht um Luxus, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. Aber selbst Haustiere und Musikunterricht zählen nicht zu den „regelsatzrelevanten“ Dingen*, und für Schreibwaren erhalten Kinder unter 14 Jahren nur 1,23 Euro monatlich. „So treibt man die Schere zwischen Familien, die ihren Kindern aus eigener Kraft Förderung bieten können, und den armen Hartz IV-Familien weiter auseinander.“

Hinzu kommt noch die Belastung mit den wachsenden Energiekosten: Erst gestern teilte die Böckler-Stiftung mit, dass auch die gestiegenen Heizkosten nicht mehr von den erstatteten Haushaltsstrom-Kosten gedeckt werden können, sondern auch noch aus dem Regelsatz von 345 Euro finanziert werden müssen.

„Es hätte sehr zur Glaubwürdigkeit des Senats beigetragen, wenn er die Ärmsten mit besserer Mittelausstattung aus der Isolation geholt hätte“, so Erhard Pumm.

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* Der Sozialhilferegelsatz wird bereits seit 1990 nicht mehr am tatsächlichen Bedarf (Warenkorb), sondern statistisch festgelegt. Bezugsgröße sind die Konsumausgaben des unteren Fünftels der Bevölkerung, die auf der Basis der Einkommens- und Verbraucherstatistik (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben werden. Und das sind Ein-Personen-Haushalte mit einem Monatseinkommen von unter 909 Euro!

Die in der EVS ausgewiesenen Ausgaben für einzelne Lebensbereiche werden nicht vollständig, sondern nur teilweise in die Regelleistung einbezogen: So werden z.B. die Ausgaben der armen Vergleichshaushalte für Gesundheit nur zu 64 Prozent berücksichtigt und Ausgaben für Freizeit nur zu 42 Prozent.

Unlängst hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband errechnet, dass die Regelsätze um 19 Prozent angehoben werden müssten, um den Ärmsten ein menschenwürdiges Leben zu sichern.

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