Mit falscher Unterschrift in die Disco

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen seit der Lockerung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 auch nach 24 Uhr in Diskotheken feiern, wenn die Eltern eine andere volljährige Person zu diesem Zweck als „Erziehungsbeauftragten“ eingesetzt haben. Die Eltern müssen dazu eine so genannte Personenfürsorgeübertragung unterschreiben. Die GAL-Abgeordnete Christiane Blömeke begrüßt diese Lockerung der Jugendschutzbestimmungen grundsätzlich, gibt aber zu bedenken, dass die Umsetzung dieser Regelung anfällig für Missbrauch ist.

„Ich wünsche mir wirksame Einlasskontrollen und im Falle einer Fürsorgeübertragung wenigstens den Versuch, die Echtheit der Unterschriften zu überprüfen, beispielsweise durch das Vorzeigen einer Kopie des Elternausweises“, sagt Blömeke.

Diskotheken im Hamburger Umland werben mit der Möglichkeit der Personenfürsorgeübertragung um16 -18jährige Minderjährige auch aus Hamburg. Zwar müssen sowohl die Eltern als auch die Erziehungsbeauftragen auf dem Formblatt, das aus dem Internet herunterzuladen ist, unterschreiben. Doch eine Überprüfung, ob die Unterschrift der Eltern echt ist, wird beim Einlass in der Regel nicht geleistet.

Besonders kritisch beurteilt Blömeke Situationen, in denen Diskotheken, die mit dem Angebot der Personenfürsorgeübertragung arbeiten, gleichzeitig für Flatrate-Partys oder andere Alkohol-Billigangebote werben. Aufgrund der Tatsache, dass sich nun auch nach Mitternacht Jugendliche unter 18 Jahren in den Lokalitäten befinden, wird es für das Personal schwieriger, den Alkoholausschank nach dem Alter der Jugendlichen zu differenzieren. „Es muss dafür gesorgt werden, dass Teenies keinen hochprozentigen Alkohol in der Diskothek erhalten. Hier gibt es Lücken in der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen, die geschlossen werden müssen“, so Blömeke.

Die GAL stellt zum Thema Personenfürsorgeübertragung eine Schriftliche Kleine Anfrage (hier als PDF zum Download)an den Senat. Sie fragt unter anderem, wie in Hamburg die Möglichkeit der Personenfürsorgeübertragung genutzt wird und inwiefern der Senat in dieser Frage mit den norddeutschen Nachbarländern zusammenarbeitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.