Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Dies hat heute die Mindestlohnkommission dem Bundesarbeitsministerium empfohlen. Mehr als zehn Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse waren 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gekommen, weil dort weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde. Die Bezahlung vieler Geringverdiener hat sich durch die gesetzliche Lohnuntergrenze verbessert, besonders in Problembranchen wie dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel oder der Fleischverarbeitung. Niedriglohn bleibt aber ein Riesenproblem, besonders im Norden, dem Lohnkeller Ost und West.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Der Mindestlohn wirkt. Er stärkt die Kaufkraft und Binnennachfrage, auch der Arbeitsmarkt profitiert davon. Aber auch die neuen Mindestbeträge sind nur untere Haltelinien. Gut leben kann davon niemand. Tarifverträge sind daher das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen – die Tarifflucht der Arbeitgeber muss endlich gestoppt werden. Dazu können auch Regierungen und Parlamente einen Beitrag leisten, etwa durch Allgemeinverbindlicherklärungen, in der Wirtschaftsförderung und durch tariftreue Vergaben.“ Jeder Cent Mindestlohn mehr bedeute mindestens 50 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr in Deutschland.

„Damit der Mindestlohn nicht nur auf dem Papier steht, müssen die Kontrollen vor allem in kleineren und mittleren Betrieben deutlich ausgeweitet werden. Wer seine Leute um den Mindestlohn betrügt, handelt kriminell. Fast jeder zehnte Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, der Anspruch auf den Mindestlohn hat, erhält nicht mal das, was ihm zusteht. Arbeitgeber in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag verhalten sich besonders schäbig, sie verstoßen besonders häufig gegen die gesetzlichen Regeln“, so der DGB-Vorsitzende. Um den Machenschaften dieser kriminellen Arbeitgeber begegnen zu können, müsse das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mindestens 10.000 Stellen erhöht werden: „Nur so sind spontane Prüfungen etwa in kleineren Gaststätten und im Einzelhandel möglich. Auch die Kontrollen der Branchenmindestlöhne, auf Baustellen und anderswo, müssen stetig und flächendeckend erfolgen. Dies ist auch im Interesse der Firmen, die fair entlohnen und einen schmutzigen Unterbietungswettbewerb nicht mitmachen.“

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