Mindestlohn schafft Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

DGB Nord: Rückgang von Minijobs mit der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist ein erwünschter Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

„Minijobs bedeuten auch Minirenten. Wir erwarten, dass durch den Mindestlohn eine Haltelinie nach unten entsteht, die zu mehr regulären, sozialversicherten und tariflich bezahlten Anstellungen führt. Damit steigt die soziale Absicherung der Beschäftigten, und auch das soziale Sicherungssystem wird stabilisiert. Gerade der Osten mit seinem niedrigen Lohnniveau braucht dies besonders dringend. Der Mindestlohn schafft Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord).

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein leichter Rückgang in der geringfügigen Beschäftigung festzustellen, dies betreffe vor allem ausschließlich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten sei ein weiterer Beschäftigungsaufbau zu erwarten.

Vergleicht man den Beschäftigungszuwachs im sozialversicherungspflichtigen Bereich in Ostdeutschland mit dem Beschäftigungsrückgang im geringfügigen Bereich kann man nicht von negativen Beschäftigungswirkungen aufgrund der Einführung des Mindestlohns reden. Im Gegenteil, es steht zu vermuten, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden sind.

Ingo Schlüter: „86 Prozent der Deutschen halten den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro für richtig. Keiner der verfügbaren Indikatoren weist auf negative Beschäftigungswirkungen nach der Einführung des Mindestlohns hin. Branchen und Wirtschaftsbereiche, die davon besonders betroffen sind, bauen sogar überdurchschnittlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat sich dagegen überhaupt nicht bewährt – es sind keine signifikanten Mehreinstellungen der Unternehmen aufgrund von Niedriglohn für diese Gruppe erkennbar. Der Mindestlohn schadet dem Arbeitsmarkt im Norden nicht – er nützt unserer Volkswirtschaft und muss seine positive Wirkung weiter entfalten.“

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