Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

„Das ist die Rückkehr zur tarifpolitischen Vernunft und ein Durchbruch für den Mindestlohn im Norden. Die Stufenlösung in der Fleischindustrie wird auch in den Schlachtbetrieben in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine neue Ordnung der Arbeit herbeiführen. Der Tarifvertrag ist ein Sieg der Tarifautonomie. Er legt fest: Die Lohnspirale nach unten wird gestoppt, Billiglohnfirmen sind rechtswidrig. Nun müssen die staatlichen Kontrollinstanzen geschaffen werden, um die Einhaltung der Lohnuntergrenzen zu überprüfen und Rechtsverstöße zu ahnden. Die Arbeitnehmer brauchen endlich ein Einkommen, von dem sie leben können“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), nach dem Tarifabschluss für die Schlachthöfe und Fleischbetriebe. Die Regelung zeige, dass das Gejammer der Arbeitgeber über die Vereinbarungen der Regierungskoalition in Berlin vor der Realität keinen Bestand habe.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) hatten sich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft verständigt.

Die Eckpunkte des ab 1. Juli 2014 gültigen Tarifvertrages sehen wie folgt aus:

1) Keine Differenzierung des Mindestlohnes nach Ost und West

2) Folgende Stufenlösung über die Höhe des Mindestlohnes innerhalb der Tarifvertragslaufzeit bis 31. Dezember 2017:

1. Stufe 01.07.2014 – 7,75 Euro/Stunde

2. Stufe 01.12.2014 – 8,00 Euro/Stunde

3. Stufe 01.10.2015 – 8,60 Euro/Stunde

4. Stufe 01.12.2016 – 8,75 Euro/Stunde

3) Verpflichtungserklärung für weitere Verhandlungen ab dem 1. Juli 2017

4) Voraussetzung ist die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz / Allgemeinverbindlichkeitserklärung

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