Mindestlohn-Erhöhung: Kritik vom DGB

DGB: „Andere Länder sind weiter“

Der Hamburger Senat hat heute den in allen städtischen Unternehmen gültigen Mindestlohn auf 8,67 Euro brutto pro Stunde erhöht.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger erklärt dazu:

„Es ist gut, dass der Hamburger Mindestlohn jetzt erhöht wurde. Aber es ist enttäuschend, dass das Niveau nicht höher gelegt worden ist. Nachbarländer wie Bremen oder Schleswig-Holstein sind da weiter. Nun wird es entscheidend sein, welche neue Mindestlohnhöhe die Kommission auf Bundesebene im kommenden Jahr festlegt. Auch von 8,67 Euro pro Stunde ist ein gutes Leben in einer Metropole wie Hamburg nicht zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund werden sich die Hamburger Gewerkschaften verstärkt auf die Aspekte von „Guter Arbeit“ in der Hansestadt konzentrieren. Unbefristete Arbeitsverträge, weniger Minijobs und die Einhaltung hoher Gesundheitsstandards sind wichtige Rahmenbedingungen guter Arbeit.“

Hintergrund:
Der Hamburger Mindestlohn gilt für die öffentlichen Unternehmen sowie die Beschäftigen derjenigen Unternehmen, die im Rahmen der Vergabe Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten. Da der Senat hat mit der Erhöhung des Hamburger Mindestlohns einen Gesetzentwurf beschlossen hat, der vorsieht, das Hamburgische Mindestlohngesetz zum 1. Januar 2017 aufzuheben, gelten danach ausschließlich die bundesrechtlichen Regelungen zum Mindestlohn und die Erhöhungen, die in der zuständigen Kommission auf Bundesebene vereinbart werden. Das Gremium wird erstmals im Jahr 2016 darüber beraten, wie hoch der bundesweite Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird. Danach ist alle zwei Jahre eine Entscheidung über die Anpassung vorgesehen.

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