Mindestlohn-Chat des DGB – morgen ab 17 Uhr

Was Zeitungszusteller jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2018 erhalten auch die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, zuvor galten Abschlagsregelungen. Aber kommt die Lohnerhöhung wirklich bei allen an? Was ist zu tun, wenn der Chef den Mindestlohn nicht zahlt? Was zählt alles zur Arbeitszeit? Darf weiterhin Stücklohn bezahlt werden? Wann ist ein Nachtzuschlag zu zahlen? Was ist bei einer „GPS-gestützten Wegeoptimierung“ zu beachten? Wie ist der Einsatz von Fahrrädern oder Pkw in der Zustellung zu bezahlen?

Diese und weitere Fragen können beim „Mindestlohn-Chat“ des DGB im Internet morgen (Dienstag) von 17 bis 19 Uhr gestellt werden. Auch Beschäftigte aus allen anderen Berufsgruppen können sich melden, um fachlichen Rat zu erhalten.

Den ganzen Tag lang können am Dienstag bereits Fragen online an die Experten des DGB gerichtet werden unter www.dgb.de/mindestlohnchat

In dem Live-Chat beantwortet DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell alle Fragen rund um den Mindestlohn. Außerdem mit dabei: Thomas Meyer-Fries. Er berät Betriebsräte in wirtschaftlichen Fragen, überwiegend im ver.di-Fachbereich Verlage, Druckindustrie und Papierverarbeitung. Dazu gehören auch regelmäßige Branchenseminare, die ver.di in diesen Bereichen anbietet – zu ihnen gehört auch die Zeitungszustellung.

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