Mehr Geld für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Die etwa 600 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hamburg erhalten ab Januar eine höhere Unterhaltsbeihilfe. Sie steigt insgesamt um rund 133 Euro. Das ist eine Erhöhung um etwa zwölf Prozent.

Ab dem 1. Januar 2020 erhalten die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen in Hamburg im Rahmen ihrer Ausbildung 1192,51 Euro pro Monat. Dabei partizipieren die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare – durch die sogenannte Dynamisierung – an den allgemeinen Erhöhungen der Beamtenbesoldung im Rahmen der Tariferhöhungen. Hinzu kommt eine pauschale Erhöhung um 100 Euro. Im Jahr 2014 lag die Unterhaltsbeihilfe noch bei 950 Euro.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Auch die Justiz steht im Wettbewerb um die besten Kräfte. Deshalb verbessern wir die finanzielle Situation der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, aus denen wir den Justiz-Nachwuchs rekrutieren. Wir freuen uns, dass Hamburg bundesweit als attraktiver Rechtsstandort gilt. In einer beispiellosen Personaloffensive haben wir seit Beginn der Legislaturperiode bereits mehr als 220 Stellen neu geschaffen. Es ist gut, dass Hamburgs Justiz so stark wächst.“

Hintergrund

Die Unterhaltsbeihilfe dient dazu, dass Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht auf eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit neben dem Referendariat angewiesen sind. In der zweijährigen Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mehrere Stationen unter anderem bei Gericht, in der Staatsanwaltschaft, in der Verwaltung und in Anwaltskanzleien.

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