Mangelhafte Bremsen bei Fahrrädern der Marke „oBike“

Sicherheitstechnische Stichprobenuntersuchungen haben ergeben, dass die nach der entsprechenden europäischen Norm geforderte Bremskraft für Neufahrräder der Marke „oBike“ nicht erreicht wird. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) rät zur Vorsicht bei der Benutzung.

Fabrikneue City-Fahrräder der Marke „oBike“ werden derzeit im Einzelhandel für einen geringen Anschaffungspreis von 70 Euro angeboten. Zwei von der BGV veranlasste sicherheitstechnische Produkt­untersuchungen an „oBikes“ haben ergeben, dass die nach der entsprechenden europäischen Norm geforderte Bremskraft für Neufahrräder nicht erreicht wird. Die Behörde geht davon aus, dass die Ursache für die mangelhafte Bremswirkung in der Konstruktion beziehungsweise Bauart der Bremsanlage (hier seilzugbetätigte Bandbremsen) liegt.

Durch die unzureichende Bremskraft besteht bei der Benutzung dieser Fahrräder ein hohes Unfallrisiko. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können unter Umständen, insbesondere in unvorhergesehenen Gefahrensituationen, trotz angepasster Geschwindigkeit nicht ausreichend sicher abbremsen und dadurch eventuell sich selbst und Dritte gefährden.

Hinweise zum Abverkauf von Fahrrädern der Marke „oBike“ in Hamburg nimmt in der BGV das Referat Produktsicherheit per E-Mail unter produktsicherheit@bgv.hamburg.de entgegen.

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