Lübeck-Hamburg: Anspruch auf Lärmschutz

EISENBAHN.jpegMit einer Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt will sich die Wandsbeker SPD-Fraktion Klarheit darüber verschaffen, wie die Anwohner der Eisenbahnstrecke Lübeck-Hamburg vor Lärm geschützt werden können. Das Thema Lärmschutz hat im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zur Elektrifizierung der Strecke wieder an Aktualität geworden, weil viele
Anwohner befürchten, der zukünftig zunehmende Güterverkehr werde auch eine weitere Zunahme der Lärmbelastung mit sich bringen.

„Nur durch einen effektiven Lärmschutz kann die Akzeptanz der Betroffenen für den
verkehrspolitisch sinnvollen Ausbau der Eisenbahnstrecke Lübeck – Hamburg, der mit der Elektrifizierung erst begonnen hat, gesteigert und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger insgesamt verbessert werden“, meint Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der Wandsbeker SPD-Fraktion.

Bereits im November hatte die Bezirksversammlung deshalb einstimmig gefordert, Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke zu errichten, um die Anwohner vor durch zunehmenden Bahnverkehr verursachte Lärmimmissionen zu schützen.

Das Planfeststellungsverfahren war allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass die Elektrifizierung der Strecke keine wesentliche Änderung im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung ist, da sie nicht zu einer Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit führt und deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz nicht begründet wird. Diese Betrachtung lässt allerdings unberücksichtigt, dass der Emissionspegel im Streckenabschnitt St. Georg – Rahlstedt Untersuchungen zufolge bereits heute nachts 70-75 dB(A) beträgt, und damit deutlich über dem im Falle von Neubau oder wesentlicher Änderung zulässigen Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung von 49 dB(A) für reine und allgemeine Wohngebiete liegt.

„Diese Zahlen belegen, dass die Forderung der Anwohner nach Lärmschutz mehr als berechtigt ist“, meint Buschhüter. Der Streckenabschnitt St. Georg – Rahlstedt wurde deshalb bereits in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung aufgenommen, steht dort jedoch bislang nur an 90. Stelle von 188 Maßnahmen. „Angesichts der zu erwartenden Verkehrssteigerung auf dieser Strecke muss der Bund die Reihenfolge zugunsten dieses Streckenabschnittes neu überdenken“, fordert Buschhüter.

Dem Bundesverkehrswegeplan zufolge soll die Strecke Lübeck – Hamburg in den nächsten Jahren über die Elektrifizierung hinaus weiter ausgebaut werden. Offen ist bislang allerdings, ob die bestehende Strecke lediglich um ein drittes Gleis erweitert oder ob stattdessen nicht besser die immer wieder geforderte zweigleisige S-Bahn-Strecke parallel zur vorhandenen Strecke gebaut werden soll, wofür sich die Bezirksversammlung mehrfach einstimmig
ausgesprochen hat.

In jedem Fall würde mit einem solchen Ausbau jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf aktiven Lärmschutz entstehen. Die SPD-Fraktion fordert deshalb, eine Entscheidung über die Art des Ausbaus nicht länger hinauszuzögern. „Denn letztlich hängt davon auch ab, wie aktive Lärmschutzmaßnahmen am sinnvollsten realisiert werden können. Einerseits, weil die Art des Ausbaus die Standorte der Lärmschutzwände vorgibt, andererseits, weil Lärmschutzwände in den Kosten dieser Ausbauvorhaben ohnehin enthalten wären“, sagt Buschhüter.

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