Lohnerhöhung wird weiblich!

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2014 erneuert der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) seine Forderung, keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zuzulassen. „Die Frauen wären die Verlierer, wenn der Mindestlohn nicht auch für Minijobs gilt. Die stufenweise Anhebung der Niedriglöhne ist ein notwendiger Schritt, um endlich Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz herzustellen. Frauen werden mit Einführung des Mindestlohns häufiger einen Anspruch auf Lohnerhöhung geltend machen können. Und die 8,50 Stundenlohn sind sowieso erst der Anfang, denn auch davon können weder Frauen noch Männer große Sprünge machen“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.

Bei annähernd identischer Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen insgesamt arbeiten fast 80 Prozent der beschäftigten Männer in Vollzeitarbeitsverhältnissen, während deutlich weniger als 50 Prozent der Frauen eine Vollzeitstelle besetzen. Entsprechend sind Frauen bei Teilzeitstellen und auch bei Minijobs stark überrepräsentiert. „Der Zusammenhang zwischen der Arbeitszeitform und dem Risiko, einen Niedriglohn zu beziehen, liegt klar auf der Hand. Frauen sind von Armut eher bedroht – jetzt und erst recht im Alter“, so Lisanne Straka, im DGB Nord für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständig: „Der DGB unterstützt das Ziel die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu fördern: Frauen müssen die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt haben wie Männer, sie müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig durch eine Existenz sichernde Beschäftigung bestreiten können.“

Der Mindestlohn gelte ab 2015 auch für Minijobber und Minijobberinnen, so Straka: „Der von der Koalition festgeschriebene Mindestlohn ist ein unverzichtbarer Baustein dazu, die geschlechterspezifische Entgeltlücke zu schließen. Die Minijobberinnen sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Aufgrund des Diskriminierungsverbotes von Teilzeitbeschäftigten sind Ausnahmen vom Mindestlohn für Minijobberinnen und Minijobber nicht zulässig. Wenn Ausnahmen gewährt würden, würde dies die bestehende Diskriminierung gesetzlich legitimieren. Die Entgelt-Lücke wird sich dennoch nicht gänzlich schließen, weil der größte Lohnunterschied bei Hochqualifizierten und Führungskräften zu finden ist und nicht im Niedriglohnsektor.“

Einige Fakten:

Über 80 Prozent der Teilzeitstellen und 63 Prozent der Minijobs sind von Frauen besetzt.

Der Anteil der Frauen an Vollzeitstellen beträgt in Schleswig-Holstein nur 37,1 Prozent, in Hamburg nur 38,9 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 44 Prozent.

Frauen stellen 60 Prozent der Niedriglohnbeschäftigen.

Mehr als ein Viertel aller erwerbstätigen Frauen arbeitet für weniger als 8,50 Euro die Stunde, bei den Männern sind es nur 17 Prozent.

Frauen bekommen gegenüber den Männern für ihre Tätigkeit durchschnittlich 22,4 Prozent weniger Lohn.

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