Lohndumping: GAL fordert Tariftreue

Immer mehr Hamburgerinnen und Hamburger können auch durch Vollzeitarbeit ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren und sind auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. „Die Stadt Hamburg muss ihre Möglichkeiten nutzen, um diesen gesellschaftlichen Skandal zu beenden“, sagt Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL- Bürgerschaftsfraktion.

Die GAL fordert deshalb in einem Antrag, der heute in der Bürgerschaft zur Abstimmung steht, die Tariftreue bei Vergabe aller öffentlichen Dienstleistungen durch die Hansestadt und die von ihr kontrollierten Unternehmen zwingend einzufordern.So soll verhindert werden, dass Behörden oder öffentliche Unternehmen Aufträge an Firmen vergeben, die geltende Tarife unterlaufen und armselige Niedriglöhne zahlen.

In diesem Zusammenhang kritisiert die GAL die Vergabe von Postdienstleistungen an Billiganbieter durch die Hamburger Finanzbehörde. So hat der private Dienstleister JUREX den mit 6,8 Millionen Euro dotierten Zuschlag für die Zustellung förmlicher Postzustellungsaufträge bekommen, obwohl, die Löhne von JUREX mit 6,94 Euro stark unter dem Lohniveau der Deutschen Post liegen. Der in Hamburg aktuell geltende Lohntarifvertrag für Zusteller liegt bei 9,74 Euro pro Stunde. Die Differenz bedeutet für viele Betroffene, dass sie nachmittags beim Jobcenter ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen müssen, obwohl sie vormittags für das Jobcenter die Post ausgetragen haben.

In der Folge steigt auch in Hamburg die Zahl der Menschen, die aufstockende Hilfen benötigen. Bundesweit hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, die gleichzeitig ALG II bekommen, seit 2005 auf 574.000 Personen verdoppelt. Für Billiganbieter wie JUREX ist dies eine Subvention durch die Staatskasse, mit der die Konkurrenz aus dem Markt gedrückt wird. Volkswirtschaftlich wird damit großer Schaden angerichtet.

Die GAL fordert deshalb in ihrem Bürgerschaftsantrag den Senat zusätzlich auf, über den Bund die Bundesnetzagentur zu veranlassen, die Lizenzierung von Dienstleistungsunternehmen von der Einhaltung der Tariflöhne bzw. der ortsüblichen Löhne abhängig zu machen. Die Bundesnetzagentur hat die gesetzliche Aufgabe nach § 6 Postgesetz über die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Bereich zu wachen.

„Die Bundesnetzagentur muss endlich von ihrer neoliberale Haltung abrücken“, fordert Gudrun Köncke, „angesichts der Wild-West-Methoden auf diesen umkämpften Märkten darf es nicht sein, dass wir die wenigen vorhandenen Instrumente zur Steuerung nicht nutzen. Die aktuell vorgebrachten halbherzigen Forderungen aus der CDU nach einer Begrenzung des Lohndumpings durch das Verbot sittenwidriger Löhne greifen zu kurz. Die wirksame Strategie sind Mindestlöhne. diese flächendeckend durchgesetzt sind, brauchen wir die Selbstverpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, um glaubwürdig zu bleiben.

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