Kündigungsschutz verhindert keine Einstellungen

Eine neue Studie der Hamburger Professoren Zachert und Schramm beweist: Kündigungsschutz verhindert keine Einstellungen. Die Pläne der Bundesregierung sorgen zwar für erhöhten Druck für die Beschäftigten, werden aber keine neuen Arbeitsplätze schaffen, meint der DGB Hamburg.

Angesichts der neuen Forschungsergebnisse des Arbeitsrechtlers Prof. Ulrich Zachert und des Betriebswirtschaftlers Prof. Florian Schramm sieht sich der DGB Hamburg in seinen Argumenten gegen eine weitere Aushöhlung des Kündigungsschutzgesetzes bestätigt: Für die Entstehung von Jobs sind Ertrags- und Auftragslage für Unternehmen entscheidend, der Kündigungsschutz spielt dagegen so gut wie keine Rolle.

In 41 qualitativen Interviews mit Personalverantwortlichen von kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen haben die Forscher der Hamburger Uni erfragt, welche Rahmenbedingungen die Entscheidungen für oder gegen Neueinstellungen beeinflussen.

Das Ergebnis: Weniger als ein Viertel der Interviewten sprach den Kündigungsschutz überhaupt an, die Hälfte hielt die Ertrags- und Auftragslage sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens für entscheidend, ein Viertel benannte die Qualifikation der zukünftigen Mitarbeiter als wichtigsten Einflussfaktor.

„Bereits in der Vergangenheit zeigten wissenschaftliche Untersuchungen – etwa der OECD oder des WSI – dass die Aushöhlung des Kündigungsschutzgesetzes keine positiven Beschäftigungseffekte hatte. Die neuen Ergebnisse der Hamburger Wissenschaftler Schramm und Zachert ergänzen diese Erkenntnisse “, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.

Pumm weiter: „Konkret kann man das auch in der Praxis ablesen: Weder die Verschlechterungen des Kündigungsschutzes durch die CDU-Regierung 1996 noch die sog. Lockerung dieses Gesetzes 2004 haben bekanntlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit geführt. Deshalb sollten Politik und Unternehmen die Dosis der falschen Medizin nicht noch steigern wollen, indem nach weiterer ,Deregulierung’* des Arbeitsrechts gerufen wird.“

Das Kündigungsschutzgesetz könne man als das Grundgesetz für Arbeitnehmer bezeichnen, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. Ohne dieses Gesetz seien auch alle anderen Arbeitnehmerrechte nicht viel wert, weil man sie sich nicht durchzusetzen traut aus Angst vor dem Rausschmiss.

Erhard Pumm: „Die weitere Aushöhlung des Gesetzes durch die Ausdehnung der Probezeit ohne Kündigungsschutz auf zwei Jahre wäre fatal. So würden Beschäftigte weiter verunsichert und die Konkurrenzen unter Kollegen verschärft: Wer befürchten muss, jederzeit kündbar zu sein, wird eher zu einem willfährigen Mitarbeiter, der sich nach oben duckt und zur Seite hin abgrenzt oder gar tritt. In einem derart gestörten Betriebsklima leiden nicht nur die menschlichen Beziehungen, sondern auch die Arbeits-Ergebnisse.“ Zudem werde der Konsum gebremst: „Mit der Angst um seinen Job im Rücken spart man sein Geld lieber für Notfälle.“

Weitere Infos zu der Studie unter www.boecklerimpuls.de (Böcklerimpuls Nr. 14/06)
* Während eine Kündigung ohne Begründung zum Monatsende bisher nur während der sechsmonatigen Probezeit möglich war, bestünde diese Möglichkeit bei Umsetzung der Koalitionspläne dann 24 Monate lang. Vor dem Hintergrund, dass 50 Prozent der arbeitgeberseitigen Kündigungen in den ersten zwei Jahren ausgesprochen werden, könnte es passieren, dass es unter diesen erleichterten Bedingungen deutlich mehr werden. In Hamburg treten jährlich rund 70 000 ehemals Arbeitslose einen neuen Job an, sie würden künftig zunächst schutzlos gestellt sein.

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