Krumme Geschäfte lohnen sich nicht

Schwarz-grün wollte nicht, aber der SPD-Senat macht es nun: Hamburg bekommt ein Korruptionsregister. Öffentliche Auftraggebern wird so ermöglicht, nur mit zuverlässigen Unternehmen Verträge zu schließen. Krumme Geschäfte sollen sich nicht lohnen.

Der Senat hat heute beschlossen, den Entwurf eines Hamburgischen Korruptionsregistergesetzes den Kammern und Verbänden zur Stellungnahme zuzuleiten.

Die Schaffung eines gesetzlichen Korruptionsregisters dient primär dem Zweck, den öffentlichen Auftraggebern der Freien und Hansestadt Hamburg bessere Möglichkeiten zu eröffnen, sich im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit potenzieller Vertragspartner gezielt über vorliegende schwere Verfehlungen von Unternehmen zu informieren, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an unzuverlässige Unternehmen zu verhindern.

Staatsrat Jens Lattmann: „Korruption schädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung. Daneben verursachen Korruption und andere rechtswidrige Geschäftspraktiken in der Regel Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der redlichen Unternehmen, so dass auch in dieser Hinsicht ein öffentliches Interesse daran besteht, dass öffentliche Aufträge nur an redliche Unternehmen vergeben werden.“

Meldungen erfolgen an eine zentrale (registerführende) Stelle, die die Eintragungsvoraussetzungen und Vergabesperren prüft. Dadurch wird eine einheitliche Handhabung sowie unabhängige Klärung und Beurteilung der Sachverhalte sicher gestellt. Eintragungen werden beschränkt auf Fälle schwerer Verfehlungen, die (potentiell) einen Bezug zu Auftragsvergaben haben, d.h. es erfolgt eine Eingrenzung auf Straftaten im Geschäftsverkehr und vergleichbare Fälle, um unnötigen Aufwand für die Verwaltung von Registereinträgen ohne Anwendungsrelevanz zu vermeiden.

Niemand wird lediglich auf Verdacht in das Korruptionsregister eingetragen, sondern grundsätzlich erst nach rechtskräftiger Verurteilung.

Die SPD-Fraktion sieht in der Wiedereinführung ein starkes präventives Signal. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung eines möglichst länderübergreifenden, am besten bundesweiten Registers“, so Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Mit dem neuen Korruptionsregister wird es öffentlichen Auftraggebern erleichtert, Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu vergeben. Hauptnutznießer wird der ehrbare Kaufmann sein.“

Im April letzten Jahres hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat aufgefordert, die Voraussetzungen für die Wiedereinführung eines Korruptionsregisters zu erarbeiten. Bis 2006 gab es eine solche Regelung in Hamburg, die aber vom damaligen CDU-Senat abgeschafft wurde. Auch der schwarz-grüne Senat lehnte entsprechende Vorstöße der SPD-Fraktion zur Wiedereinführung ab.

Tabbert weiter: „Das neue Korruptionsregister geht aber weit über das hinaus, was der Name vermuten lässt: Neben klassischen Korruptionsdelikten bezieht der Gesetzentwurf Straftaten wie Abgeordnetenbestechung, Geldwäsche, Betrug und Untreue mit ein und legt darüber hinaus ein Augenmerk auf ,Gute Arbeit‘. So werden im Register auch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von ausländischen Leiharbeitnehmern festgehalten.“ Mit diesem Entwurf sei eine gute Grundlage unter Abwägung aller Interessen bei der öffentlichen Auftragsvergabe geschaffen worden.

Den aus den Reihen der FDP erhobenen Bürokratievorwurf weist Tabbert als Scheinargument zurück: „Der Aufwand für die Einrichtung des Registers wird sich in Grenzen halten und mit dem vorhandenen Personal der zuständigen Behörden geleistet werden können.“ Viel teurer als die Einrichtung eines solchen Registers sei die Inkaufnahme von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Hierzu könne das Korruptionsregister als ein Anti-Korruptions-Instrument einen wertvollen Beitrag leisten.

Dass sich Senat und SPD-Fraktion hier auf richtigem Kurs befinden, wird auch von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt: Bei einer Online-Umfrage des Hamburger Abendblattes befürworten von fast 1.000 Teilnehmern 96 Prozent die Einführung eines Korruptionsregisters.

Die Linksfraktion begrüßte das Korruptionsregister, die CDU protestierte. „Die Einrichtung indes eines Hamburgischen Korruptionsregisters leistest einer pauschalen Vorverurteilung von Unternehmern und Unternehmen und damit auch von deren Mitarbeitern Vorschub, die wir ablehnen.
Eine Stigmatisierung, die Unternehmen unter Generalverdacht stellt, gleicht dem mittelalterlichen Pranger. Dazu können wir nicht die Hand reichen“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Karin Prien.

Hintergrund

Das erste Hamburgische Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters (HmbKorRegG) vom 18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 98) wurde durch Gesetz vom 13. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 57) aufgehoben. In der Zwischenzeit hat die Freie und Hansestadt Hamburg mehrfach die Initiative ergriffen, um eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern auf Bundesebene herbeizuführen oder zumindest ein gemeinsames Vorgehen mit den norddeutschen Nachbarländern zu erreichen.

Nachdem solche Lösungen aber auf absehbare Zeit nicht erreichbar sein werden, hat der Senat in seinem Arbeitsprogramm vorgesehen, über ein neues Hamburgisches Korruptionsregistergesetz zumindest für das Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg den öffentlichen Auftraggebern im Anwendungsbereich des Hamburgischen Rechts und den Empfängern von Zuwendungsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, die Aufträge vergeben, eine Lösung anzubieten, die die diesbezüglichen Entwicklungen in anderen Ländern berücksichtigt.

Darüber hinaus hat die Hamburgische Bürgerschaft durch Beschluss vom 13. April 2011 (Drucksache 20/88) den Senat ersucht, „der Bürgerschaft zügig einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Korruptionsregisters zu übermitteln, mit dem – in Anlehnung an die Bestimmungen in Berlin – Korruptionsdelikte und andere wirtschaftskriminelle Handlungen, wie etwa wettbewerbswidrige Absprachen oder illegale Beschäftigung, erfasst werden, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur an gewissenhafte Geschäftsleute vergeben werden.“

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