Justizbehörde verdreht die Tatsachen

photocaseGEFANGEN.jpegDie Flucht eines Gefangenen nimmt der Justizsenator zum Anlass, das Landgericht zu schelten und Verschärfungen beim Strafvollzug zu fordern. Empörung bei der GAL und bei der SPD.

Die GAL-Fraktion fordert die Justizbehörde und die CDU-Fraktion auf, im Bezug auf den heute entwichenen Gefangenen bei den Tatsachen zu bleiben. „Es ist nicht in Ordnung, Richter mit falschen Behauptungen anzugreifen, um Werbung für sein eigenes Gesetzesvorhaben zu machen“, erklärt dazu Dr. Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

Die Justizbehörde hatte in ihrer ersten Pressemitteilung von heute behauptet: „Dem Beschluss des Landgerichts entsprechend hatte die JVA Fuhlsbüttel den Gefangenen nur mit einem Beamten ausgeführt.“

Tatsächlich hatte das Gericht die Justizbehörde jedoch nicht verpflichtet, nur einen Beamten mitzuschicken. Vielmehr war die Behörde frei – wie in anderen Fällen auch – zwei Beamte einzusetzen. Dies wäre auch geboten gewesen, wenn die Behörde tatsächlich der Meinung war, dass Fluchtgefahr bestand.

Steffen: „Die Polemik gegen das Gericht soll offenkundig von eigenen Versäumnissen ablenken. Die Justizbehörde sollte eindeutig erklären: War der Gefangene während der Ausführung zeitweilig unbewacht, weil der Beamte anderweitig beschäftigt war?“

Zur Aussage von Justizsenator Lüdemann, eine Fesselung hätte die heutige Flucht eines Strafgefangenen verhindert, erwiderte der Rechtsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rolf-Dieter Klooß:

„Die Justizbehörde macht es sich zu einfach, wenn sie die Gesetzeslage und angeblich fehlerhaftes Richterverhalten für die Flucht des Strafgefangenen verantwortlich machen will. Maßgeblich ist die Einhaltung der möglichen Sicherheitsvorkehrungen. Wenn die Justizbehörde eine Fluchtgefahr annahm, hätte sie den Strafgefangenen mit mehr als einem Beamten begleiten müssen. Dieser Fall zeigt deutlich, warum wir im Strafvollzug ausreichend Personal einsetzen müssen. Justizsenator Lüdemann nimmt den Fall jedoch nur als willkommenen Anlass, seinen Neigung für einen harten Kurs darzustellen und für seine geplante Novellierung des Strafvollzugsgesetzes zu werben.“

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