Isebek-Initiative ist kompromissbereit

Auf einer Werbeveranstaltung des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung Eimsbüttel zugunsten der angestrebten Großbebauung zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal stellten die Vertrauensleute der Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ und „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ noch einmal die Rahmenbedingungen für einen Kompromiss zu dem umstrittenen Bebauungsplanentwurf Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 vor und skizzierten eigene Vorschläge für einen Kompromiss.

Während die Befürworter des angestrebten Bürohochhauses am Isebekkanal teilweise offen zugaben, dass bei ihren Planungen die Gewinnerwartungen der an dem 20-Millionen-Euro-Projekt Beteiligten, insbesondere auch der Finanzbehörde, eine entscheidende Rolle spielen, betonten die Vertrauensleute in ihrem Redebeitrag (der ihnen erst 2 ½ Stunden vor Beginn der Veranstaltung telefonisch zugestanden worden war), dass sich die Forderungen der von ihnen vertretenen Bürgerbegehren vorrangig an Gesichtspunkten des Gemeinwohls, einer ausgewogenen Stadt- und Landschaftsplanung sowie des städtischen Arten- und Biotopschutzes orientierten.

Für eine angemessene Abwägung der Bebauungspläne seien daher Planungswerke von Bedeutung, die – losgelöst von örtlichem Profitinteresse – einen breiteren gesellschaftlichen Konsens repräsentieren, in diesem Fall etwa:

• das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg [1]

• der Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Blatt Harvestehude Rotherbaum [2] sowie

• das Städtebauliche Gutachten „Entwicklungsperspektive Hoheluftchaussee“, das 2001 im Auftrag des Bezirksamtes Eimsbüttel von drei fachkundigen Planungsbüros unter Mitwir-kung der Bezirksverwaltung, der Bezirksversammlung sowie von Geschäftsleuten der angrenzenden Quartiere erstellt und einvernehmlich verabschiedet wurde [3].

In diesem Sinne erläuterten die Vertrauensleute in ihrem Redebeitrag die folgenden Grund-voraussetzungen für einen Kompromiss mit der Bezirksversammlung, so wie er als möglicher Ersatz für einen Bürgerentscheid nach § 32 Absatz 7 BezVG [4] vorgesehen wäre:

a) Erhaltung des Gehölzbiotops vor dem U-Bahnhof [5], einerseits als unverzichtbarer Teil des Biotopverbundes im Vernetzungsbereich zweier ökologisch wertvoller Linienbiotope, näm-lich der Grünzüge am Isebekkanal und entlang der U-Bahn zwischen Hoheluft und Schlump [6] und andererseits als Teil der im geltenden Baustufenplan vorgesehenen Öffentlichen Grünanlage [2]: als „Eingangstor“ zum angestrebten ISEBEK-PARK [7], der als Natur- und Naherholungsoase im dichtest besiedelten Stadtteil Hamburgs von größter Bedeutung ist

b) Planungsrechtliche Absicherung des ökologisch wertvollen Ufergehölzsaums am Isebek-kanal bis an die Hoheluftbrücke [8]; die Ufergehölzsäume werden vom Bezirksamt fälschlich als „Straßenverkehrsflächen“ behandelt [9]

c) Erhaltung der Sichtbarkeit und Dominanz der eindrucksvollen Leit- und Abschlussgebäude der benachbarten Klinkerbebauung, nämlich des denkmalgeschützten, turmartigen „Klinkers“ am Grindelberg und des denkmalschutzwürdigen Kopfbaus am Kaiser-Friedrich-Ufer 28 [10]: daher maximal dreigeschossige Bebauung eines möglichen, „arrondierten“ Bahnhofsgebäudes, entsprechend der Handlungsempfehlung des städtebaulichen Gut-achtens „Entwicklungsperspektive Hoheluftchaussee“ [3]

d) Erhaltung der Verkehrsruhe in den angrenzenden Straßen Kaiser-Friedrich-Ufer und Hohe Weide (mit Kindertheater, Kinderspielplatz und Isebek-Wanderweg), – also keine Tief-garage mit Ausfahrt zu diesen Straßen [11].

Als Bestandteile eines Kompromisses schlugen die Vertrauensleute konkret vor:

1. Erweiterung und dreigeschossige Bebauung des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke (unter Einbeziehung der Fläche des jetzigen McDonald’s-Restaurants), – als „arrondierter Bahn-hof“ im Sinne der Handlungsempfehlung des städtebaulichen Gutachtens „Entwicklungs-perspektive Hoheluftchaussee“ [3]. Die naturnahen Gehölzbiotope einschließlich der prächtigen Pappel vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke [5] sollen dabei erhalten bleiben.

2. Ausgrenzung des Areals südöstlich der Bismarckstraße aus dem Bebauungsplan Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12, um unverzüglich mit der Umsetzung des Bebauungsplans im Hauptbereich, zwischen Bismarckstraße und Eppendorfer Weg, zu beginnen. Die Geschäftsleute in der Hoheluftchaussee, die ja seit fünf Jahren wegen der ständigen Pla-nungsänderungen zum „Hoheluftkontor“ hingehalten werden, könnten dann sofort mit ihren eigenen Bauvorhaben beginnen.

Diese Vorschläge, die die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ bereits Ende 2008, noch vor dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens, den Vertretern des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung zur Aushandlung eines Kompromisses unterbreiteten, wurden von diesen bisher abgelehnt.

Der vom Bezirk stattdessen vorgelegte Bebauungsplanentwurf, der – bei sonst unveränderter Position – eine Reduzierung des riesigen Bürokomplexes um nur ein Stockwerk vorsieht [12], ist aus Sicht der laufenden Bürgerbegehren nicht kompromissfähig, weil die Biotopvernetzung weiterhin unterbrochen würde, weil die Verkehrslärm- und Abgasimmissionen in den angren-zenden Straßen Kaiser-Friedrich-Ufer und Hohe Weide nach wie vor deutlich erhöht würden und weil das Volumen des Bürokomplexes um nur 12 % reduziert würde [12], – mit den beschriebenen, „erdrückenden“ Folgen für Klinkerbauten und Isebek-Ufer.
Problematisch erscheint auch das mit 505 m² riesige McDonald’s-Restaurant im Erdgeschoss des geplanten Bürokomplexes, das die bereits jetzt enorme Vermüllung der angrenzenden Straßen, Vorgärten und Parkanlagen mit Fastfood-Verpackungen noch erheblich steigern würde.

Da keine Einigung zwischen der Bezirksversammlung und den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens erzielt werden konnte, hätte nun gemäß § 32 Absatz 7 BezVG [4] seit mindestens einem halben Jahr ein Bürgerentscheid stattfinden müssen. „Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung“ (§ 32 Absatz 11 BezVG). Gegen diesen gesetzlich vorgesehenen „Machtverlust“ zugunsten eines direktdemokratischen Entscheids der Bürger wehrt sich die Eimsbütteler Bezirksversammlung jedoch verbissen, indem sie nun schon ein zweites Mal dem Bürgerbegehren – mit der Folge seiner vorzeitigen Beendigung – zuge-stimmt hat, um den Beschluss dann umgehend wieder zu revidieren.

Mit diesem in Hamburg als „Scheinübernahme“ bekannten Täuschungsmanöver sollen die Eimsbütteler um den mit fast 13.000 Unterschriften beantragten Bürgerentscheid gebracht wer-den. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens mussten daher nun zum zweiten Mal das Verwaltungsgericht anrufen. Und sie haben ein zweites Bürgerbegehren „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ gestartet [13], um die Bezirksorgane daran zu hindern, vollen-dete Tatsachen zu schaffen. Unterschriftenlisten zu dem neuen Bürgerbegehren liegen in Geschäften am Isebekkanal aus, zum Beispiel in dem Blumenladen „Das kleine Grüne“ in der Bismarckstraße 88. Und sie stehen – zusammen mit weiteren Erläuterungen – zum Download auf der Website der Isebek-Initiative: www.isebek-initiative.de.

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