Ignoriert die Justizbehörde das Recht?

Spätestens nach der Entscheidung des Hamburgischen Oberlandesgerichts vom 5. Februar, in der das Verhalten der Justizbehörde der Hansestadt in der „Behm-Affäre“ als „rechtsstaatlich bedenklich“ kritisiert wurde, drängten sich Zweifel an den Maßstäben für das Handeln der Justizbehörde auf. Hintergrund war die Weigerung des ehemaligen Anstaltsleiters der JVA Fuhlsbüttel, Dr. Andreas Behm, seinerzeit einen Beschluss der Strafvollzugskammer umzusetzen.

Die Befürchtung, dass es sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall, sondern nur um die Spitze des Eisberges handelt, wurde nun durch die Äußerungen des Vorsitzenden Richters am Hamburger Landgericht Horst Becker in der März-Ausgabe der Zeitschrift „Hinz&Kunzt“ bestätigt. Becker spricht hier von einer „Renitenz der Vollzugsbehörde“ hinsichtlich der Umsetzung von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammern.

Der justizpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Till Steffen hat vor diesem Hintergrund eine kleine Anfrage an den Senat gestellt. Sollte es sich herausstellen, dass die Leitung der Justizbehörde, also vor allem Justizsenator Lüdemann, nichts gegen die Ignorierung gerichtlicher Beschlüsse durch seine Behörde unternimmt, so wäre dies ein klarer Verstoß gegen Recht und Gesetz.

Steffen: „Das Grundgesetz lässt hier keinen Ermessensspielraum. Das in ihm verankerte Rechtsstaatsprinzip bindet die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz. Dies ist das fundamentale Prinzip unseres Rechtsstaates. Es ist erschütternd, das gerade die Justizbehörde daran erinnert werden muss.“

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