IdealGas – ideal für den Papierkorb

E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge unterschieben, um dadurch bestehende Verträge mit unwirksamen Preisklauseln loszuwerden. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät den Gaskunden: „Bloß nicht unterschreiben!“

Hunderttausendfach erhalten derzeit Haushalte in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Briefe, in denen es heißt „Gute Nachrichten: Aus KlassikGas wird das IdealGas-Paket. Ihr Folgevertrag bei mehr Service und Preisgarantie bis 31. März 2010“. Ähnliche Schreiben erhalten Kunden im Tarif VarioGas. Darin steht „Aus VarioGas wird das OptimalGas-Paket“. Beigefügt ist ein Formular zur Unterschrift mit einer neuen Preisänderungsklausel.

Ob diese wirksam ist, hat noch kein Gericht entschieden. Doch die in den bestehenden Verträgen enthaltene Klausel hatte das Landgericht Hamburg am 27. Oktober in dem Urteil über die Sammelklage von 52 Gaskunden für unwirksam erklärt. In dieser Klausel heißt es „HeinGas/E.on Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“. Das Urteil hat zur Folge, dass E.on Hanse mit den bestehenden Verträgen die Preise nicht mehr erhöhen kann.

„Jetzt will man die Verträge loswerden, ohne das hässliche Wort ‚Kündigung’ in den Mund zu nehmen. Da ‚wird’ aus dem bestehenden Tarif ein neues Paket und es ist von einem ‚Folgevertrag’ die Rede“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. „Klingt nach Automatismus. Doch zu einer Vertragsänderung gehören immer zwei. Wer nicht unterschreibt, behält den alten Vertrag. Und der ist Gold wert. Denn mit diesem kann E.on Hanse nie wieder den Preis erhöhen“, so Hörmann.

E.on Hanse sieht das anders und greift das Urteil des Landgerichts Hamburg mit der Berufung an. „Doch sicher scheint sich E.on nicht zu sein. Sonst hätte man ja in den neuen Verträgen die alte Preisänderungsklausel belassen können“, so Hörmann. In den jetzt versandten Schreiben heißt es sogar: „Die neuen rechtlichen Vorgaben sind bereits berücksichtigt“.

404.000 Kunden haben Verträge mit unwirksamer Klausel. Das ergibt sich aus einem der Verbraucherzentrale vorliegenden Schriftsatz von E.on Hanse-Anwälten.

„Die Antwort der Kunden auf das Verwirrspiel sollte sein: IdealGas – ideal für den Papierkorb, OptimalGas – optimal für die Tonne“, rät Hörmann.

2 Gedanken zu „IdealGas – ideal für den Papierkorb“

  1. Pingback: Anonymous
  2. Leider habe ich mich für Idealgas entschieden, aber man hat meinen Pauschalpreis pro Monat um ca. 25 Euro erhöht. Das finde ich in keiner Weise angemessen, denn nach diesem harten Winter musste ich eine Nachzahlung von 39 Euro tätigen, das wäre pro Monat weniger als 4 Euro. Nun aber gleich um 25, ist nicht nachvollziebar. Was kann ich tun???

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