HSH: Schwarzgrün blockiert Aufklärung

Mit Kopfschütteln hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf die erneute Weigerung der schwarz-grünen Koalition reagiert, eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz zu beantragen. Eine entsprechende Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft war am Dienstagabend am Widerstand der Abgeordneten von CDU und GAL gescheitert.

„Es gibt immer noch Unklarheiten, was die Bewertung der Geschäfte der HSH Nordbank betrifft. Auch die Anwaltskanzlei Freshfields hat die Motive für Geschäfte wie die „Omega-“ oder „St.-Pancras“-Transaktionen nicht aufgeklärt. Durch die Weigerung der Koalition wird eine Chance zur weiteren Aufklärung vergeben“, sagte der SPD-Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss HSH Nordbank, Thomas Völsch, am Mittwoch. Neben der Arbeit der Staatsanwaltschaft und des parlamentarischen Untersuchungsausschusses könnte eine Sonderprüfung ein starkes Instrument zur Aufklärung undurchsichtiger Geschäfte innerhalb der HSH Nordbank sein.

„Die Sonderprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist eine dringend erforderliche Ergänzung zur Arbeit des Untersuchungsausschusses und zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Peter Tschentscher. „CDU- und GAL-Abgeordnete nennen im Haushaltsausschuss immer neue vorgeschobene und widersprüchliche Gründe, um eine nach dem Aktiengesetz vorgesehene unabhängige Prüfung im Auftrag der Anteilseigner, also der Steuerzahler, zu verhindern.“ Stattdessen würden weitere teure Gutachten in Auftrag gegeben, die Verantwortung hin und her schieben sollen, ohne die Fakten sauber aufzuarbeiten.

„Ein Sonderprüfer kann unmittelbar Einsicht in die Unterlagen der Bank sowie die Vermögensgegenstände nehmen. Er kann von jedem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied Aufklärungen und Nachweise verlangen und in komplizierten Fragen weitere Fachleute hinzuziehen“, erläuterte Tschentscher den Vorschlag seiner Fraktion. Dabei bestehe kein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutze der Gesellschaft und auch kein persönliches Auskunftsverweigerungsrecht, wie es im Untersuchungsausschuss von Mitarbeitern der Bank immer wieder geltend gemacht wird, um die Aufklärung des 3-Milliarden-Bankenskandals zu behindern.

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