Hamburg schiebt weiterhin nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan ab

Richtigstellung zur Berichterstattung im NDR-Fernsehen „Hamburg Journal“: Vor dem Hintergrund der Berichterstattung im „Hamburg Journal“ vom 17. Dezember 2017 über angeblich bevorstehende Abschiebungen nach Afghanistan, die nicht der zwischen Bund und Ländern verabredeten Beschränkung auf Straftäter und Gefährder entsprechen, stellt die Behörde für Inneres und Sport fest:

Bis Februar 2016 erhielten afghanische Staatsangehörige in Hamburg eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und wurden nicht nach Afghanistan abgeschoben, Grundlage dafür war die so genannte Senatorenregelung.

Seit Ende 2015/Anfang 2016 führte eine neue Beurteilung der örtlichen Sicherheitslage bundesweit zur Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan. Alle afghanischen Staatsangehörigen, deren befristete Aufenthaltserlaubnis daraufhin nicht mehr verlängert werden konnte, erhielten entsprechende Ablehnungsbescheide mit dem Hinweis auf ihre Ausreisepflicht und eine entsprechende Fristsetzung.

Nur für einen eng begrenzten Personenkreis, wurde die formal bestehende Ausreisepflicht durch Abschiebung zwangsweise durchgesetzt. Seit dem Bombenanschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul am 31. Mai 2017 werden aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan nur noch Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben.

In seinem Beitrag behauptet der NDR, dass der junge Mann, dessen Fall Auslöser der Berichterstattung ist, abgeschoben werden soll. Das ist falsch.
Richtig ist, dass in dem dort thematisierten Fall seitens der für Rückführungsmaßnahmen allein zuständigen Zentralen Ausländerbehörde, eine Abschiebung in keiner Weise vorbereitet oder geplant wird. Der junge Mann gehört zu einer Personengruppe von mehreren tausend afghanischen Staatsangehörigen, die zwar formal ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aufgrund der Situation in Afghanistan aber eben gerade nicht betrieben wird.

In seiner Berichterstattung behauptet der NDR darüber hinaus, die Aussage des Innensenators, dass nach Afghanistan nur Gefährder und Straftäter abgeschoben würden, sei unzutreffend („ein Irrtum, wie sich jetzt herausstellt“). Auch das ist falsch.

Richtig ist: Die Innenbehörde und die ihr unterstehende Zentrale Ausländerbehörde hält sich strikt an die bundesweit verabredete Praxis und schiebt aktuell nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan ab. So wurden seit Mai 2017 lediglich 7 Personen nach Afghanistan abgeschoben, bei denen es sich ausschließlich um Straftäter gehandelt hat.

An dieser Praxis wird sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern, so dass sich alle afghanischen Staatsangehörigen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, keine Sorgen über drohende Abschiebungen machen müssen. Die durch die NDR-Berichterstattung in der afghanischen Community verursachte Verunsicherung bedauert die Innenbehörde ausdrücklich.

Hintergrund
Die überwiegende Mehrzahl der rund 20 000 Menschen aus Afghanistan, die in Hamburg leben, kann von einer durchaus positiven Aufenthaltsperspektive ausgehen. In den letzten Jahren konnten insgesamt weit über 5 000 afghanische Staatsangehörige eingebürgert werden. Darüber hinaus besitzen rund 2 500 Personen bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sowie über 11 000 Person eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

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