Gwosdz: „Sanierungsstau wird behoben“

Bröckelnder Putz, Uralt-Turnhallen, zugige Klassenzimmer: An Hamburgs Schulen herrscht ein Sanierungsstau. Bürgerinnen und Bürger halten die Gebäudesanierung für eine der wichtigsten schulpolitischen Aufgaben. Der Senat beziffert den Sanierungsbedarf auf rund drei Milliarden Euro, den aufgelaufen Zu- und Neubaubedarf auf 1,2 Milliarden Euro. Um dem zu begegnen, gründet die schwarz-grüne Koalition das Sondervermögen Schulbau. Die SPD und die LINKE hatten dies kritisiert, die GAL verteidigt es heute.

Michael Gwosdz, bildungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu: „Mit dem Sondervermögen Schulbau packen CDU und GAL die Aufgabe an, Hamburgs Schulen innerhalb von 15 Jahren endlich wieder mit guten Gebäuden auszustatten.“ Für das Gelingen von Bildung seien Atmosphäre und Architektur entscheidend, erklärte Gwosdz weiter. „Es gibt viel zu viele marode Schulgebäude in Hamburg. Wenn die Umgebung mangelnde Wertschätzung für Schule signalisiert, wie sollen dann die Kinder Freude am Lernen entwickeln? Mit dem Sondervermögen Schulbau werden wir endlich unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht, nicht nur Schulen zu bauen, sondern sie auch zu erhalten, zu pflegen und zu modernisieren.“

Im Sondervermögen Schulbau werden die Schulbauabteilungen aus der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zusammengelegt. Die schulischen Immobilien gehen ebenfalls an das Sondervermögen, das die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften hat. Gleichzeitig hat das Sondervermögen die Möglichkeit, eigenständig zur Finanzierung seiner Aufgabe Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Schulbehörde tritt dabei in die Rolle des Mieters, die einerseits für die Nutzung der Schulgebäude Miete zahlt, andererseits die notwendigen Zu-, Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie Bewirtschaftungsleistungen bestellt. Die bisher oft zeitraubende Abstimmung zwischen Schulbehörde und Stadtentwicklungsbehörde entfällt, weil Planungsentscheidungen künftig in einer Hand liegen.„Der Bau der Schulgebäude wird auch weiterhin nach pädagogischen Erfordernissen geplant und gestaltet“, betont Michael Gwosdz.

Das Sondervermögen bleibt eine städtische Einrichtung, alle Angestellten und Beamte stehen weiterhin im Dienst der Stadt. Das Sondervermögen soll innerhalb der städtischen Strukturen eine effizientere und einheitlichere Wahrnehmung der Aufgabe des Schulbaus ermöglichen.

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