GAL: Tagesbetreuung gerecht bezahlen!

BABY_SCHREI.jpegDie familienpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Christiane Blömeke, wirft dem Senat vor, die Tagespflege als billige Variante der Kinderbetreuung auszunutzen und Tagesmütter und ‑väter entgegen öffentlicher Darstellungen unzureichend zu bezahlen.

Grund dieser Annahme sind die Antworten des Senats auf zwei Kleine Anfragen der grünen Abgeordneten (Drs. 18/ 5806 und Drs. 18/ 5679, beide hier als PDF). Aus ihnen wird deutlich, dass Tagesmütter und -väter, die Kinder über drei Jahren betreuen, heute weniger verdienen als im Jahr 2002 und sogar weniger als im Jahr 1995.

Zusätzlich hat der Senat das sogenannte Pflegegeld, mit dem Tagesbetreuerinnen und -betreuer ihre Kosten für Verpflegung, Energie, Wasser, Mobiliar, Spielzeug usw. decken sollen, im Jahr 2003 abgesenkt und seitdem nicht wieder erhöht. Damit widerspricht der Senat eigenen Aussagen, in denen er bekräftigt hat, die gestiegene Kostenentwicklung in den Entgelten für die Tagespflege berücksichtigt zu haben.

„Die Bezahlung der Tagesmütter und -väter ist ungerecht und grenzt an Ausbeutung. Wenn der Senat Tagespflege will, muss er sie auch angemessen bezahlen – alles andere ist unredlich“, so Blömeke.

Blömeke kritisiert dabei insbesondere, dass selbst Tagesbetreuerinnen und -betreuer mit einer zusätzlichen Qualifizierung für die Betreuung von Kindern über drei Jahren eine schlechtere Bezahlung als vor einigen Jahren hinnehmen müssen. Nur wenn sie Krippenkinder betreuen und eine zusätzliche Qualifizierung haben, erhalten sie eine gerechte Entlohnung.

„Die bessere Bezahlung von qualifizierten Tagesmüttern und -vätern ist als Anreiz zur Weiterbildung richtig. Aber es ist peinlich, dass der Senat meint, dieses Geld für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren nicht mehr ausgeben zu müssen. Für rund 3145 Kinder zahlt der CDU-Senat hier deutlich weniger als vor fünf Jahren“, so Blömeke.

Menschen in der Tagesbetreuung erhalten für ihre Arbeit eine Geldleistung, die sich aus dem Pflegegeld und dem Erziehungsgeld zusammensetzt. Während das Erziehungsgeld abhängig vom Alter der Kinder, der Betreuungszeit und der Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer gezahlt wird, ist das Pflegegeld als Pauschale nur abhängig von der Zeit der Betreuung. Die Kostenentwicklung spielt bei der Bemessung des Pflegegeldes, laut Aussage des Senats, eine entscheidende Rolle. Dennoch hat der Senat die Teuerungsrate von 8,1 Prozent in den Jahren 2001 bis 2006 nicht berücksichtigt, sondern das Pflegegeld in allen Leistungsbereichen sogar abgesenkt.

Blömeke:„Vor diesem Hintergrund ist die Pflegekampagne des Senats ein schlechter Witz. Man kann nur jeder Frau und jedem Mann abraten, sich unter diesen Bedingungen als Tagesmutter oder -vater zu bewerben. Die Tagespflege muss daher dringend reformiert werden.“

Die GAL-Fraktion fordert die zügige Umsetzung eines Modellprojektes „Selbständige Kindertagespflege als Beruf“ und kurzfristig eine gerechte Entlohnung für Tagesmütter und -väter sowie eine Anhebung des Pflegegeldes unter Berücksichtigung der Teuerungsraten der vergangenen Jahre.

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