Fluglärmstreit: SPD erhöht Druck auf den Senat

FLUGZEUG.jpegIm Streit um die schleichende Aufweichung des Nachtflugverbots am Hamburger Flughafen hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Druck auf den Senat erhöht. Mit einem Bürgerschaftsantrag will die SPD jetzt erreichen, dass der Senat als Mehrheitsgesellschafter die Geschäftsführung des Flughafens anweist, die Fluglinien zu ermitteln, die Verspätungsregelung in Anspruch nehmen.

Mit den entsprechenden Gesellschaften solle mit dem Ziel verhandelt werden, die Flugpläne so zu gestalten, dass Starts und Landungen nach 23.00 Uhr vermieden werden.

„Die Statistik über Starts und Landungen in der Nachtzeit zeigt für 2006 eine sprunghafte Zunahme im Zeitraum nach 22.00 Uhr. Auch in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres setzte sich dieser Trend fort“, sagte die SPD-Umweltexpertin Monika Schaal am Donnerstag. Vor allem der Zeitraum zwischen 23.00 und 24.00 Uhr wird zunehmend von Fluggesellschaften für reguläre Starts und Landungen benutzt, obwohl er allein für verspätete Maschinen im Linien- und Pauschalreiseverkehr vorgesehen ist. So gab es im Zeitraum von Mai bis Oktober jeweils rund 500 Flugbewegungen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. Im gleichen Zeitraum wurden zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht bis zu 145 Starts und Landungen gezählt.

Schaal appellierte in diesem Zusammenhang an die Fluglinien, ihr wirtschaftliches Interesse nicht über das berechtigte Interesse der Flughafenanwohner nach Nachtruhe zu stellen. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Umläufe der Maschinen von einigen Airlines so knapp kalkuliert werden, dass viele kleine Verspätungen über den Tag hinweg dazu führen, dass sich Starts und Landungen bis in die Zeit nach 23.00 Uhr hinein verschieben“, sagte Schaal.

Hintergrund: Flugbewegungen dürfen nicht zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens geplant werden. Das bedeutet, dass in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr – die nach amtlicher Definition zur Nachtzeit gehört – noch regulärer Flugbetrieb in Hamburg stattfindet. Darüber hinaus dürfen verspätete Linienmaschinen und verspätete Flugzeuge im regelmäßigen Pauschalreiseverkehr noch bis Mitternacht ohne Einzelausnahmegenehmigung im Rahmen der so genannten Verspätungsregelung starten und landen.

Den Antrag einschließlich Tabelle der Flugbewegungen können Sie hier als PDF herunterladen!

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