E.on Hanse: Zweite Sammelklage

Die Verbraucherzentrale Hamburg wird noch vor dem 31. Dezember 2009 eine Klage gegen E.on Hanse auf Zahlung von 86.968 Euro einreichen. Die Klagsumme ergibt sich aus Forderungen von 55 Gaskunden, die ihre Erstattungsansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten haben.

Es handelt sich um Kunden, die zwar die verlangten Preise bezahlt haben, aber nach Widerspruch unter Vorbehalt. „Die 55 Kunden stehen für rund 50.000 Verbraucher, die ebenso gehandelt haben. Diese rufen wir auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit unserer Klage wollen wir ein Beispiel geben“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.

Massenklagen gegen Kunden

E.on Hanse verklagt in diesen Wochen selbst mehrere Tausend Gaskunden in Norddeutschland auf Zahlung vermeintlich rückständiger Rechnungsbeträge. Die Kunden hatten zum Teil seit Herbst 2004 den Gaspreisen widersprochen und die Zahlung eines Teils der Rechnungen verweigert. „Diese Klagewelle ist ohne Beispiel in der deutschen Energiewirtschaft – in Umfang, Zeitpunkt und Sinnlosigkeit“, sagt Hörmann.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale haben rund 5.000 Gaskunden die Rechnungen gekürzt. Die Zahlungsklagen der E.on Hanse Vertrieb GmbH gegen einen Teil dieser Kunden sind bei sämtlichen Amtsgerichten in Hamburg sowie bei den vielen Amtsgerichten im weiteren Umland anhängig. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, nach den der Verbraucherzentrale vorliegenden Informationen handelt es sich um mehrere Tausend Klagen.

Allein beim Amtsgericht Reinbek sind 400, beim Amtsgericht Blankenese 160 und beim Amtsgericht Winsen 70 Klagen anhängig. Die mit Massenklagen überschwemmten Amtsgerichte gehen teilweise zu Sammelterminen über. So hat das Amtsgericht Winsen 70 Beklagte zu einer Massenverhandlung am 12. Januar 2010 geladen – mangels eines genügend großen Gerichtssaals ins Kreishaus der Stadt! (9.30 Uhr, Raum B 013, Sitzungssaal des Kreistags, Schlossplatz 6 – Sitzung öffentlich).

Einzelne Klagen wurden bereits im Frühjahr und Sommer erhoben, der Löwenanteil wurde jedoch im November und Dezember zugestellt. Da die beklagten Verbraucher routinemäßig aufgefordert werden, innerhalb von 14 Tagen auf die Klage zu erwidern, läuft die Frist für Einzelne bis zum 24. Dezember 2009.

Sinnlos bis zur Selbstablehnung

Die von den Amtsgerichten zu bearbeitende Rechtsfrage ist bereits vom Landgericht Hamburg durch Urteil im Sammelklageprozess am 27. Oktober 2009 geklärt worden: Die Preisänderungsklausel in den Gasverträgen der E.on Hanse, die bereits vom Vorgänger HeinGas verwendet wurde, ist unwirksam. Die Klausel lautet: „HeinGas/E.on Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“. „Über vier Jahre hat sich eine mit drei erfahrenen Richtern besetzte Kammer des Landgerichts intensiv mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Preisfestsetzungen der E.on Hanse beschäftigt, die Sache ist in der Berufung – und jetzt sollen sich hundert Amtsrichter tausendfach erneut mit dieser Frage befassen? Das ist eine unsinnige Belastung der Justiz, die noch dazu auf dem Rücken Tausender Gasverbraucher ausgetragen wird“, sagt Hörmann.

Das Amtsgericht Reinbek ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „…geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.

Alle bisher vorliegenden Urteile gingen denn auch zugunsten der Verbraucher aus, so von den Amtsgerichten Altona, Bergedorf, Blankenese und Reinbek, veröffentlicht unter www.vzhh.de. Beim Amtsgericht Blankenese lehnte sich jetzt sogar ein zuständiger Richter selbst ab und erklärte sich für befangen, da er privat als Gaskunde „die Firma Eon Hanse vor dem Amtsgericht Altona wegen Rückzahlung zuviel entrichteter Gaskosten aufgrund unwirksamer Gaspreiserhöhungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigt“.

Ein Gedanke zu „E.on Hanse: Zweite Sammelklage“

  1. Auch ich gehöre zu den Betroffenen, die in diesen Tagen einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg erhalten haben.
    Interessanterweise ist eine angegebene Rechnung vom 3.4.2009 nie bei mir eingegangen; jedoch eine Rechnung vom 10.11.2008 in Höhe von 178€, die auch von mir beglichen wurde.Ich hatte ursprünglich im Laufe der vergangegen Jahre den jeweiligen Erhöhungen widersprochen.
    Ich werde der gerichtlichen Mahnung mit obigen Fakten widersprechen.
    Frage: kann ich sonst noch etwas tun, da der geforderte Betrag in Höhe von 2.274€ bisher nicht von der EON Hanse kommuniziert und erläuter worden ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    W.Scholain

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