DGB und Schleswig-Holstein verständigen sich auf Besoldungsstrukturpaket

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich heute mit der Landesregierung über die Ausgestaltung des Besoldungsstrukturpaketes in Schleswig-Holstein verständigt.

„Die heutige Vereinbarung ist für die Beschäftigten und die Gewerkschaften ein Erfolg, auch wenn wir einiges noch nicht haben durchsetzen können“, so Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord.

„Ein Erfolg ist, dass der Zeitplan für die strukturelle Erhöhung der Besoldung um insgesamt ein Prozent von vier Jahren auf zwei Jahre verkürzt und nun konkrete Zeitpunkte für die Erhöhung festgelegt wurden. Gleichzeitig wurde den Gewerkschaften von der Landesregierung schon heute die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des nächsten Tarifabschlusses auf die Besoldung und Versorgung zugesagt. Die Verbesserungen werden nun sowohl für aktive Beamte als auch für Versorgungsempfänger gelten. Das alles begrüßen wir ausdrücklich. Die Verständigung sorgt für Verbindlichkeit und eine schnellere Umsetzung. Der nun entstehende Gesetzesentwurf ist eine gute Vorlage für dann folgenden Beratungen im Landtag.“

Zum Hintergrund: In den Verhandlungen mit den Gewerkschaften hat die Landesregierung zahlreiche Kritikpunkte am ursprünglichen Gesetzesvorhaben aufgegriffen und ausgeräumt. Gleichzeitig war die Landesregierung zu weiteren strukturellen Mehrausgaben, die über den bereits verkündeten Rahmen von 47,2 Millionen Euro jährlich ab 2024 hinausgingen, nicht bereit. Die Verständigung löst aber einmalige Mehrkosten aus. Die Verkürzung des Zeitraums für die strukturelle Erhöhung der Besoldung um insgesamt ein Prozent von vier auf zwei Jahre ist ein Erfolg der Gewerkschaften. Die Anpassungen sind nun mit festen Stichtagen zum 1. Juni 2021 und 1. Juni 2022 versehen und werden verbindlich umgesetzt. Die vereinbarte zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des kommenden Tarifergebnisses geht deutlich über die bisherigen Zusagen und Ankündigungen im Koalitionsvertrag hinaus. Es erfolgt keine Diskriminierung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch eine Einmalzahlung nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten in 2020. Von den nun alternativ vereinbarten vorgezogenen Anpassungen profitieren aktive Beamtinnen und Beamte ebenso wie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

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