DGB: Grundsteuer nicht auf Mieterinnen und Mieter abwälzen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord begrüßt, dass sich die Berliner Koalitionsparteien auf ein Modell zur künftigen Erhebung der Grundsteuer geeinigt haben. Denn das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Reform bis Jahresende.

Dazu Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord: „Es ist gut, dass die Grundsteuer weiterhin erhoben werden kann. Sie ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Kommunen. Doch in ihrer jetzigen Form ist die Grundsteuer keine gerechte Steuer. Sie ist im Kern eine Vermögensteuer. Deshalb muss sie auch von den Vermögenden – sprich den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern – gezahlt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mieterinnen und Mieter durch immer weiter steigende Mieten belastet werden und über die Betriebskostenabrechnung auch noch die Grundsteuer bezahlen müssen.“

Der DGB fordert deshalb, wie auch der Deutsche Mieterbund, dass die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten herausgenommen wird. Wer von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen.

Hintergrund:

Die Grundsteuer ist eine bedeutende Finanzquelle für die Kommunen. Das Aufkommen belief sich 2017 in Kiel auf 38,4 Millionen Euro, in Lübeck auf 36,5 Millionen Euro und in Neumünster auf 14,3 Millionen Euro.

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