DGB: Alle Minijobs sozialversichern!

DGB stellt ersten Minijobreport für Schleswig-Holstein vor: 550-Euro-Grenze bedroht 25.000 Arbeitsplätze im Norden. Alle Menschen mit Minijobs brauchen den Schutz einer Sozialversicherung. Die Gewerkschaften warnen daher die Parteien vor einer Ausweitung der bisherigen Minijob-Praxis.

„Wer die Verdienstgrenzen beim Minijob anhebt, der fördert die Flucht der Arbeitgeber aus ihren Sozialversicherungspflichten. Aufgrund der vielen Minijobs im Norden wäre hier der Schaden am größten. Die arbeitsmarkt-, steuer- und gleichstellungspolitischen Fehlanreize müssen endlich weg. Zur Arbeit gehört Sozialversicherung“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, heute anlässlich der Vorstellung des ersten Minijobreports für Schleswig-Holstein. Nach der von der CDU/CSU geplanten Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro würden im Norden weitere 25.000 Beschäftigte ohne den vollen Schutz der Sozialversicherung dastehen.

Von den rund 1,2 Millionen sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Schleswig-Holstein ist ein Fünftel im Minijob beschäftigt. Etwa zwei Drittel davon sind Frauen. Der Boom der Neben- und Minijobs zeigt, dass sich die Arbeitgeber mit den Minijobs ein Schlupfloch geschaffen haben, um aus den Sozialversicherungssystemen auszusteigen. Minijobs werden vor allem genutzt, um Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden. Das aber verstärkt den Trend zu Billiglohn und Altersarmut. Die Union hatte in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2021 vorgeschlagen, Minijobs auszuweiten – die Minijobgrenze läge dann nicht mehr bei 450 Euro, sondern künftig bei bis zu 550 Euro.

Derzeit arbeiten mehr als eine Viertelmillion Menschen in Schleswig-Holstein in Minijobs, nach der Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro kämen nach DGB-Schätzung aber rund 25.000 bisher sozialversichert Beschäftigte hinzu. Beschäftigte in Minijobs sind zahlreichen Arbeitsmarktrisiken ausgesetzt: niedrige Löhne, kaum Teilhabe an formaler Weiterbildung, mangelnde Chancen auf reguläre sozialversicherte Beschäftigung – und arbeitsrechtliche Ansprüche wie Urlaub, Weiterbildung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden ihnen vorenthalten.

Für Minijobbende gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er verbessert zwar die finanzielle Lage der geringfügig Beschäftigten, dennoch mussten sich wenige Monate nach seiner Einführung 2015 immer noch knapp die Hälfte aller Minijobbenden mit einem Lohn unter 8,50 Euro zufrieden geben. Außerdem ist die Kontrolle des Mindestlohns angesichts des knappen Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll sehr lückenhaft.

Aus der Verdienststrukturerhebung 2014 ergeben sich zudem erhebliche Lohnunterschiede zwischen den einzelnen Beschäftigungsarten. Minijobbende sind mit Abstand am stärksten von Niedriglöhnen bedroht. Arbeiteten im Jahr 2014 in Schleswig-Holstein nur 9,5 Prozent der unbefristet Vollzeitbeschäftigten zu Niedriglöhnen, wurden zwei Drittel aller Minijobbenden mit Niedriglöhnen abgespeist.

Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor Westeuropas, jeder Fünfte muss zu weniger als 10 Euro die Stunde arbeiten.

Minijobreport Schleswig-Holstein – einige Fakten

Im vergangenen Jahr waren in Schleswig-Holstein 269.980 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs beschäftigt. Davon waren zwei Drittel im klassischen Erwerbsalter von 25 bis 64 Jahren; eine überproportionale prozentuale Steigerung ist bei älteren Beschäftigten festzustellen.

60 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind weiblich, der Anteil der Männer steigt aber in den letzten Jahren. Wie bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beträgt der Ausländeranteil auch bei den Minijobs gerade mal sechs Prozent.

Vor allem im Einzelhandel und der Gastronomie sind Beschäftigte von diesen prekären Beschäftigungsformen betroffen. Deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten in den Minijobs, meist zu Niedriglöhnen.

Der Großteil der Minijobbenden sind gut ausgebildete Fachkräfte: Drei Viertel haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, nur rund ein Viertel verfügt über keinen beruflichen Abschluss.

Der Anteil der geringfügig Beschäftigten mit akademischem Abschluss steigt rasant. Während die Zahl der Minijobbenden insgesamt zwischen 2003 und 2016 um 32 Prozent zulegte, stieg in den letzten Jahren die Zahl derjenigen mit einer akademischen Ausbildung um mehr als 200 Prozent!

Zwischen 2003 und 2016 hat sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Schleswig-Holstein von 204.102 auf 269.980 erhöht, eine Steigerung um 32 Prozent. Ein zwischenzeitlicher Höhepunkt wurde im Juni 2014 mit 274.042 Minijobbenden erreicht. Ein Jahr später sank die Zahl mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 leicht ab, steigt aber seitdem wieder. Zum Vergleich: Während sich die sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse seit 2003 fast verdoppelt haben, stiegen die Vollzeitstellen lediglich um 5 Prozent.

Die ausschließlich geringfügig Beschäftigten bilden in Schleswig-Holstein mit fast 66 Prozent den größten Anteil unter den Minijobbenden. 34 Prozent üben ihre Tätigkeit im Nebenjob aus. Gerade Personen mit diesem Beschäftigungsstatus haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. So stieg die Anzahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten seit 2003 von 38.275 auf 92.140 Personen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit der Einführung der Minijobs ist ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen.

Die absolut meisten Minijobbenden beschäftigen mit Abstand der Einzelhandel und die Gastronomie mit mehr als 37.000 bzw. 30.000 solcher Arbeitsverhältnisse. Allein diese beiden der insgesamt 89 ausgewerteten Branchen vereinen ein Viertel aller geringfügigen Arbeitsverhältnisse auf sich, fünf Branchen vereinigen 40 Prozent der Minijobs allein auf sich. Ebenfalls in den TOP 5: Gebäudebetreuung/Garten- und Landschaftsbau (darunter auch Gebäudereiniger), das Gesundheitswesen und die privaten Haushalte mit Hauspersonal.

Auch beim Minijob-Anteil an der Gesamtbeschäftigung fallen die Branchen deutlich auseinander. Während in der Gastronomie mehr als die Hälfte aller Beschäftigten im Minijob beschäftigt sind (und nur 23 Prozent in sozialversicherter Vollzeit), sind es bei den privaten Haushalten 90 Prozent. Auch der Einzelhandel und die Gebäudebetreuung liegen mit 29 Prozent bzw. 41 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von 22 Prozent. In industriellen Bereichen, aber auch in einigen Dienstleistungsbranchen wie Versicherungen oder im öffentlichen Dienst spielen Minijobs dagegen kaum eine Rolle.

Der Norden ist die Hochburg der Minijobs im Tourismus. Wird in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf „nur“ 39 Prozent Minijobs in der Gastronomie zurückgegriffen, so sind es in Schleswig-Holstein mehr als die Hälfte der in der Gastronomie Beschäftigten (54 Prozent); Hamburg liegt mit 45 Prozent dazwischen.

Auffällig ist bei der branchenbezogenen Betrachtung zudem, dass die TOP 5 der „Minijob-Branchen“ durchweg Branchen sind, in denen der Beschäftigtenanteil von Frauen dominiert wird. Betrachtet man nur die Minijobs in diesen Branchen, steigen zumeist die Frauenanteile nochmal deutlich und liegen durchweg über dem landesweiten Frauenanteil bei Minijobs von 60 Prozent.

Die mit der Minijobreform 2003 erhoffte Brückenfunktion der Minijobs in sozialversicherte Beschäftigung zeigt kaum Wirkung. Insbesondere Frauen stecken in der Minijobfalle fest: 30 Prozent arbeiten mehr als neun Jahre, 51 Prozent über fünf Jahre als Minijobberin. Für 60 Prozent schließt sich keine sozialversicherte Beschäftigung an, nur 14 Prozent finden eine Tätigkeit als Vollzeitbeschäftigte.

In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Nach 45 Jahren in einem Minijob bei gewerblichen Arbeitgebern und Versicherungsfreiheit entsteht nur ein Rentenanspruch von 163,61 Euro.

Forderungen des DGB

Gleichbehandlung von Menschen mit Minijob

Minijobs sollen ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einbezogen werden. Alle Arbeitsverhältnisse sollen bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherung gleich behandelt werden. Zudem sollen die pauschale Besteuerung der Einkommen aus Minijobs beendet und die Minijobs auch in das allgemeine Besteuerungssystem eingegliedert werden. Nur so lassen sich Fehlanreize verhindern und die risikobehafteten Klebeeffekte lösen. Zur Anpassung der Arbeitsverhältnisse sind angemessene Übergangsfristen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse notwendig.

Stärkung der eigenständigen Sozialversicherung

Ein möglicher Weg zur Umsetzung ist die Erweiterung der Gleitzonenregelung, die es schon bei den Midijobs gibt. Die Gleitzonenregelung umfasst aktuell Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro und wäre auf den Bereich der Einkommen von 1 bis 850 Euro zu erweitern. Ab 850 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung. Die Beiträge erbringen individuell zurechenbare Ansprüche in der Sozialversicherung. So werden alle Beschäftigten vollständig in die Systeme der sozialen Sicherung eingebunden.

Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen durchsetzen

Arbeitsrechtliche Ansprüche von Personen mit geringem Einkommen müssen tatsächlich durchgesetzt werden. Unabhängig von ihrer Arbeitszeit sind alle Beschäftigten entsprechend ihrer Tätigkeit bei der Entlohnung (Eingruppierung, Gleichwertigkeit der Arbeit) und den übrigen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit usw.) gleich zu behandeln. Eine effektive Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch in Teilzeitjobs erfordert neben einer breit angelegten Aufklärungskampagne auch bessere Kontrollen und wirksame Sanktionen, wenn Verstöße festgestellt werden. Darüber hinaus wäre die Einrichtung einer Hotline sinnvoll, bei der Beschäftigte solche Verstöße (auch anonym) anzeigen und beraten werden könnten. Dazu könnte auch eine Beratungsstelle „Sicher & fair“ beitragen, die geringfügig Beschäftigte in Schleswig-Holstein begleitet und unterstützt.

Gleichbehandlung bei Weiterbildung und Arbeitsbedingungen ermöglichen

Es muss mehr für berufliche Aufstiegschancen für die ausschließlich in Minijobs Beschäftigten durch die Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung sowie durch einen besseren Zugang zu Weiterbildung getan werden. Gerade diejenigen, welche nicht durch Umwandlung in reguläre Beschäftigung oder durch Vermittlung in Gute Arbeit besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, sollten durch eine Qualifizierungsoffensive gezielt gefördert werden.

Dirk Himmelmann, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

„Die NGG ist für eine Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde. Minijobs locken damit, dass dafür keine Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen. Oftmals verharren dann insbesondere Frauen in der Niedriglohnfalle, ohne Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung. Eine Reform der Minijobs ist überfällig. Arbeitszeiten dürfen nicht ausgeweitet werden, die Kontrollen im HoGa-Bereich hinsichtlich Arbeitszeit- und Mindestlohnverstößen müssen massiv ausgeweitete werden, und Minijob-Beschäftigte in der Branche müssen auf jeden Fall sozialversichert sein. Die Tourismusförderung der Landesregierung muss an Tarifverträge und soziale Mindeststandards gekoppelt werden, das ist mehr als überfällig.“

Frank Schischefsky, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):

„Minijobs werden für Beschäftigte immer mehr zur Existenzsicherung genutzt, weil das Haupteinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu gestalten. Die Arbeitgeber machen sich das in vielen Branchen, wie z. B. im Einzelhandel, zu Nutze, um schlicht Stunden beim Stammpersonal einzusparen und den Stellenabbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu forcieren. Während für eine normal angestellte Kassiererin für jede Arbeitsstunde Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, sparen die Arbeitgeber hier massiv, wenn sie Minijobberinnen beschäftigen – zunehmend Minderjährige, für die nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Das muss geändert werden, indem die Arbeitgeber die kompletten Beiträge für Steuern und Sozialversicherung bei Minijobs übernehmen, um die Konkurrenzfähigkeit der Beschäftigungsarten sicherzustellen.“

Uwe Polkaehn, Deutscher Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord):

„Die Ergebnisse unseres Reports sind für Sozialpartner, Regierung und Landtag gleichermaßen alarmierend. Die Landesregierung muss den Abbau prekärer Beschäftigung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen, denn die Löhne in Schleswig-Holstein sind die niedrigsten im Westen. Auch hier wollen die Menschen nicht von Zweit- und Drittjobs leben, sondern von einer sicheren, sozialversicherten und tariflich entlohnten Arbeit. Nur so können auch Rentenansprüche entstehen, die im Alter für ein Leben in Würde reichen. Keine Regierung darf zulassen, dass die Opfer des Lohndumpings beim Sozialamt ihre kargen Einkommen aufstocken müssen. Es muss Schluss damit sein, dass sich die Arbeitgeber so ihre Geschäftsmodelle staatlich subventionieren lassen und sogar in den Genuss staatlicher Wirtschaftsförderung kommen können. Auch mit Blick auf die Regierungsbildung in Berlin gilt unsere Forderung: Die Minijobberinnen und -jobber müssen unter den Schutzschirm der solidarischen sozialen Sicherungssysteme. Schleswig-Holstein muss raus aus dem Lohnkeller.“

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