Der Mindestlohn kommt: Rund 40.000 Vollzeitbeschäftigte in Hamburg profitieren

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde kommt – und viele Hamburger/innen profitieren.

Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit mehr als 39.300 Vollzeitbeschäftigte in der Stadt mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro/Monat*). Das heißt: Über 6 Prozent der insgesamt 620.190 Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben etwas von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Der DGB geht weiter davon aus, dass von den 17.8554 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten mit Wohnort in Hamburg und insbesondere bei den 149.659 Minijobs ein großer Anteil ebenfalls vom Mindestlohn profitieren wird. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Bundesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber höhere Stundenlöhne ausgezahlt bekommen.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Der Mindestlohn sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Er hilft, Lohndumping einzuschränken und bildet ein Sicherheitsnetz nach unten, unter das niemand mehr fallen kann. Wichtig wird jetzt aber die Kontrolle der Umsetzung und die Ausgestaltung der Sanktionen. Denn der beste Mindestlohn bringt nichts, wenn seine Einhaltung nicht überprüft wird.“

Björn Krings, bei ver.di Hamburg für Organisationspolitik zuständig, ergänzt: „Der Mindestlohn ist ein großer sozialer Fortschritt. Im Bereich Handel, im Bewachungsgewerbe, in den Fitnessstudios oder bei Theatern und Musicals werden Beschäftigte in Zukunft mehr Geld verdienen. Aber man darf sich auch nichts vormachen: In einer teuren Stadt wie Hamburg wird auch ein Stundenlohn von 8,50 Euro kaum zum Leben reichen.“

Auch im Bereich Hotels und Gaststätten hat der Mindestlohn positive Auswirkungen auf Beschäftigte, sagt Lutz Tillack, Geschäftsführer NGG Region Hamburg-Elmshorn: „Zum Beispiel in den Hotels, wo viele Arbeiten, wie die Zimmerreinigung ausgegliedert wurden und Beschäftigte für Mini-Bezahlung arbeiten müs-sen. Wichtig ist, dass es in diesen Bereichen auch verschärfte Zeitkontrollen gibt.“

Henning Hansen, Leiter der DGB Rechtsschutz GmbH Hamburg empfiehlt: „Jeder Beschäftigte sollte genau Buch führen über geleistete Arbeitsstunden. Wem der Mindestlohn vorenthalten wird, kann bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Dabei hilft ein genaues Stundenprotokoll.“

Der DGB wird die Einführung des Mindestlohns mit einer bundesweiten Informations- und Aufklärungskam-pagne begleiten. Ab dem 2. Januar 2015 ist die DGB-Mindestlohn-Hotline unter der Nummer 0391/40 88 00 3 geschaltet. Anrufer können sich rund ums Mindestlohngesetz informieren, eine individuelle Rechtsberatung kann über die Hotline allerdings nicht angeboten werden. Bei Bedarf werden Ansprechpartner aus den Gewerkschaften vermittelt. Am 12. Januar führt der DGB einen bundesweiten Aktionstag durch. In Hamburg sind Aktionen am Berliner Tor, in Bergedorf und Harburg geplant.

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