CDU-Wahlrecht verhindert Mandatsänderungen

Nach Auswertungen des Internetportals „wahlrecht.de“ haben die von der CDU vorgenommenen Veränderungen am neuen Wahlrecht dafür gesorgt, dass in den Wahlkreisen 18 Mandatsveränderungen verhindert wurden. Elf der betroffenen Bürgerschaftskandidaten sind Frauen.

Im per Volksentscheid beschlossenen Wahlrecht haben die Wähler die Möglichkeit, Wahlkreiskandidaten ungeachtet ihres Listenplatzes direkt in die Bürgerschaft wählen. Die Zahl der hierfür benötigten Stimmen waren von der CDU im Nachhinein deutlich heraufgesetzt worden.

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wären heute Abgeordnete, wenn das Volkswahlrecht unverändert angewendet worden wäre:

Susanne Buhl (SPD, WK 1), Christine Detamble-Voss (LINKE, WK 1), Vera Jürs (CDU, WK 7), Sabine Steppat (SPD, WK 7), Nicole Adams (CDU, WK 8), Jens Martin Kiene (CDU, WK 9), Christopher Leineweber (SPD, WK 9), Barbara Nitruch (SPD, WK 10), Antje Brügmann (GAL, WK 10), Bruno Claußen (CDU, WK 11), Regina Jäck (SPD, WK 12), Monika Westinner (CDU, WK 13), Lars Dietrich (CDU, WK 15), Birgit Stöver (CDU, WK 16), Dr. Antje Jaeger (CDU, WK 17)

Die Wähler haben offensichtlich großes Interesse daran, direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft zu nehmen. Viele nutzten die Gelegenheit, ihre Stimmen an einzelne Personen und nicht pauschal an die vorgegebenen Listen der Parteien zu vergeben. Nach „wahlrecht.de“ liegt der Anteil der Personenstimmen im Durchschnitt aller Bürgerschaftswahlkreise bei 41,1% – und das keineswegs nur bei den kleinen Parteien. Bei den einzelnen Parteien sieht die Verteilung wie folgt aus: CDU: 34,2%, SPD: 44,0%, GAL: 48,3%, LINKE: 42,9%, FDP: 48,5%.

Dazu Farid Müller, Wahlrechtsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Die CDU klagt, das neue Wahlrecht sei gemessen an den Veränderungen zu aufwändig – das ist schlichtweg heuchlerisch. Die CDU hat durch ihre Abänderung des Volkswahlrechts den Einfluss der Wählerinnen und Wähler doch selbst herabgesetzt! Wir sagen daher: Der erfreulich hohe Personenstimmenanteil macht deutlich, dass die Hamburger mitbestimmen wollen, wer sie in der Bürgerschaft vertritt. Deshalb bleibt nur ein Fazit: Der Wählereinfluss muss entsprechend dem Volkswahlrecht wieder gestärkt werden.“

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