Cash GmbHs machen den Norden arm

„Diese schmutzigen Tricks müssen jeden Arbeitnehmer aufregen, der brav seine Steuern zahlt“, sagt DGB-Nord-Chef Uwe Polkaehn: Mit „Cash GmbHs“ versuchen Superreiche, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Der Gemeinschaftskasse droht ein Millionenverlust.

Die Finanzämter in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben 2011 nach einer Umfrage des DGB Nord rund 426 Millionen Euro Erbschaftssteuer eingenommen. 2013 drohen dem Norden Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe, wenn nicht bis zum Jahresende ein Schlupfloch bei der Erbschaftssteuer geschlossen wird. Die norddeutschen Bundesländer und Bundestagsabgeordneten sollen sich daher gemeinsam dafür einsetzen, die „Trickserei mit den Cash GmbHs“ im Jahressteuergesetz 2013 zu unterbinden. Das hat heute Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), gefordert.

Hamburgs Finanzsenator Peter Tschentscher hatte in dieser Woche bei der Vorstellung der November-Steuerschätzung von einem Rückgang der Erbschaftssteuer um fast 40 Prozent berichtet, der offensichtlich auch mit den Cash GmbHs zusammenhänge.

Cash GmbHs funktionieren in diesem Steuervermeidungsmodell wie Erbschaftsparkplätze: Vermögende gründen dazu eine Personengesellschaft und übertragen an diese dann hohe Beträge, die somit auf einem Firmenkonto liegen. Das Geld der Cash GmbH gilt damit als „Betriebsvermögen“, das unter bestimmten Bedingungen erbschaftsteuerfrei übertragen werden darf – Millionen fließen so am Fiskus vorbei.

Eigentlich wollte der Bundesrat am 26. Oktober diese Praxis unterbinden – aber die Bundestagsmehrheit verhinderte dies. Nun muss der Vermittlungsausschuss eine Lösung zustande bringen.

DGB-Nord-Chef Uwe Polkaehn: „Diese schmutzigen Tricks müssen jeden Arbeitnehmer aufregen, der brav seine Steuern zahlt. Das schwarz-gelbe Spiel auf Zeit könnte dazu führen, dass die Superreichen auch nach dem Jahressteuergesetz 2013 so weiter machen können wie bisher. Das aber würde den Kommunen und Landehaushalten des Nordens dreistellige Einnahmeverluste und neue Finanzprobleme bringen. Der Bundesrat am 23. November muss auf eine Entscheidung noch vor dem Jahresende im Vermittlungsausschuss drängen.“

Der Bundesfinanzhof hält die Regelung ohnehin für eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“. Dass Unternehmen meist ohne Steuerbelastung vererbt und Privatvermögen als Unternehmensvermögen deklariert werden könnten, verletze die Steuergerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht wird dazu aber wohl erst in mehreren Jahren entscheiden.

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