Cansus Mutter darf bleiben

Zum aktuellen Fall der lange von der Abschiebung bedrohten dreizehnjährigen Cansu und ihrer Mutter erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Antje Möller: „Auch wenn die aktuelle Entscheidung, der Mutter eine Duldung zu geben, unzweifelhaft eine große Erleichterung für die beiden ist, bleibt doch mehr als ein bitterer Beigeschmack. Der Erste Bürgermeister musste erst auf den Fall angesprochen werden, damit die für alle unverständliche und inhumane Entscheidung des Innensenators korrigiert wurde. Auch könnte die Lösung deutlich besser sein!“

Trotz einstimmiger Beschlüsse von Eingabenausschuss und Härtefallkommission mochte der Innensenator einer Aufenthaltserlaubnis für Cancu und ihre Mutter nicht zustimmen. Das junge Mädchen hatte dann den Bürgermeister bei seinem Besuch in ihrer Schule direkt angesprochen und nun darf sie bleiben, ihre Mutter wird bis zum 18. Geburtstag der Tochter geduldet.

„Leider hat ja nicht jeder einzelne Betroffene die Chance, seinen Fall dem Bürgermeister zu schildern“, so Möller. Außerdem ermöglicht die nun angebotene Lösung den beiden nicht, ohne öffentliche Leistungen hier in Hamburg zu leben, weil mit der Duldung ein Arbeitsverbot verbunden ist. Zudem widerspricht diese Konstruktion der Härtefallregelung (§23a) des Ausländerrechts und der Vorgabe nach mehr als 18 Monaten Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (§25 Abs. 5). „Dem Härtefallersuchen zu folgen wäre der bessere Weg gewesen.“

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