Blindengeld steigt

Auf Initiative der GAL-Fraktion wurde gemeinsam mit der CDU ein Antrag zur Änderung des Hamburgischen Blindengesetzes in die Bürgerschaft eingebracht. Die Änderung beinhaltet, dass Blinde Menschen rückwirkend zum 1. Juli 2008 eine Erhöhung des Blindengeldes auf 453 Euro erhalten. Zukünftig wird zudem regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres die Höhe des Betrages an die Rentenentwicklung angepasst.

Bei der letzten Änderung des Blindengesetzes 2005 war diese Dynamisierung gegen die Stimmen der GAL abgeschafft und das Blindengeld erheblich gekürzt worden. Fortan wurde ein einheitlicher Betrag für Kinder und Erwachsene ausbezahlt. Die Folge davon war, dass Menschen über 18 Jahre erhebliche Kürzungen hinnehmen mussten und dass Inflationsschwankungen nicht berücksichtigt wurden.

Martina Gregersen, Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion für Menschen mit Behinderung: „Ich freue mich, dass nun das Blindengeld wieder leicht steigt – und dieses nun auch jährlich. Denn blinde Menschen haben einen höheren finanziellen Aufwand als Sehende. Durch das Blindengesetz von 2005 mussten sie eine starke Kürzung hinnehmen. Dass ist nun anders, denn jetzt werden jährliche Anpassungen vorgenommen.“

Das Blindengeld dient dazu, Nachteile und Folgekosten einer Erblindung oder Sehbehinderung auszugleichen: Das können Kosten für eine Putzhilfe, Taxifahrten, Schreib- und Lesehilfen, Texte in Braille-Schrift und vieles mehr sein.

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