Arbeitsschutz auf dem Prüfstand

Betriebsbesichtigungen zeigen Verbesserungsbedarf beim Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Keine gravierenden Mängel im Arbeitsschutz, jedoch Auflagen und Nachkontrollen für den einen oder anderen Betrieb – so die Bilanz, die das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nach Sonderkontrollen zieht.

Im Fokus der Aktion – durchgeführt auch anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – standen in diesem Jahr Klein- und Mittelunternehmen. Insgesamt wurden 177 Betriebe, von Chemischen Reinigungen über Nagelstudios bis zu Autovermietungen sowie kleine Lager- und Speditionsbetriebe, überprüft. Hinzu kamen spezielle Kontrollen bei 48 Baubetrieben. Gravierende Mängel, die beispielsweise zur Stilllegung von Arbeitsbereichen oder Maschinen geführt hätten, wurden nicht festgestellt. Einige Unternehmen müssen jedoch Verbesserungen nachweisen und mit Folgebesichtigungen rechnen.

Im Mittelpunkt der Aktion zum Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz stand die Aufklärung von Klein- und Mittelbetrieben über ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz. Geprüft wurde, ob die Basisanforderungen des Arbeitsschutzes organisatorisch und inhaltlich erfüllt werden. Um die Zahl an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu minimieren, sind eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten und die systematische Beurteilung der Gefährdungen bei der Arbeit einschließlich psychischer Belastungen grundlegend.

Im Rahmen der Gesamtaktion wurden speziell 48 Betriebe des Baugewerbes auf 17 Großbaustellen hinsichtlich des vorschriftsmäßigen Einsatzes von Gefahrstoffen, der dafür erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sowie der Arbeitszeitregelungen hin überprüft.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr lag ansonsten auch in der Information über das neue Mutterschutzgesetz, das am 01. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Im Fokus standen hier die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs an Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter.

52 Prozent der Besuche wurde in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern und 30 Prozent in Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten durchgeführt. Von den besichtigten Unternehmen haben 37 Prozent die gesetzlichen Anforderungen für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation erfüllt. Hingegen haben 32 Prozent bislang keine geeignete Arbeitsschutzorganisation. Die übrigen Betriebe haben die Arbeitsschutzanforderungen teilweise umgesetzt. Eine Verteilung, die auch bei vergleichbaren Aktionen des Amts für Arbeitsschutz in den Vorjahren festgestellt wurde. Erneut zeigt sich: Zwar ist in Klein- und Kleinstbetrieben der Arbeits- und Gesundheitsschutz ein Thema, aber häufig fehlt die Systematik für eine nachhaltige Verbesserung. Knapp die Hälfte der Unternehmen hat noch keine systematische Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen vorgenommen. Erfreulicherweise werden jedoch in etwa 70 Prozent der Betriebe die Mitarbeiter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nachweislich unterrichtet.

Die Verantwortlichen der Unternehmen erhielten schriftliche Informationen über Maßnahmen, die für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten erforderlich sind. Konkrete Hinweise für Verbesserungspotenzial wurden zudem mündlich erläutert. Kleinbetriebe wurden darüber hinaus zur weiteren Unterstützung u.a. auf das „Arbeitsschutz-Handbuch“ der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg aufmerksam gemacht, das speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es steht frei verfügbar im Internet unter www.hamburg.de/arbeitsschutzpublikation/4125538/d04-arbeitsschutz-handbuch bereit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.