Antrag zum Umgang mit Dräger-Konflikten

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion zieht Konsequenzen aus der umstrittenen Auftragsvergabe an die Unternehmensberatung Roland Berger durch dessen ehemaligen Mitarbeiter und heutigen Wissenschaftssenator Jörg Dräger. Mit einem Antrag an die Bürgerschaft will die GAL-Fraktion erreichen, dass Senatoren sich nicht an der Auftragsvergabe an ehemalige Arbeitgeber beteiligen dürfen.

Hier soll der Verhaltenskodex für den Senat, den die Bürgerschaft im Februar 2004 verabschiedet hatte, konkretisiert werden.

Im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens zum Senatsprojekt „Talentstadt“ war es zu Kritik an der Vergabe des Auftrages an den ehemaligen Arbeitgeber von Senator Dräger, die Roland Berger Strategy Consults, gekommen. In den Beratungen im Wissenschaftsausschuss konnte der Vorgang nicht restlos aufgeklärt werden.

Sowohl die Senatsvertreter als auch die Mitglieder der CDU-Fraktion zeigten sich bereit, über die Frage eines generellen Verhaltenskodexes zu diskutieren. Die GAL-Fraktion hat nun einen Vorschlag für einen solchen Kodex in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Denn die Beteiligung von Senatoren bei der Vergabe an ehemalige Arbeitgeber hält die GAL-Fraktion grundsätzlich für problematisch.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Maaß: „Wenn Senatsmitglieder ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen öffentliche Aufträge geben, hat dies mindestens ein Geschmäckle. Um Interessenskollisionen zu vermeiden, sollen sich Senatorinnen und Senatoren zukünftig aus solchen Entscheidungen heraus halten.“ Die wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Heike Opitz hofft dabei, dass es möglich sein wird, unter den Fraktionen Einvernehmen zu erzielen. „Der Fall Dräger muss Anlass sein, einheitliche Standards für den Umgang mit Interessenskonflikten festzulegen. Ich habe die Hoffnung, darüber Einigkeit erzielen können.“

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