Antidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln

Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) muss weiterentwickelt werden, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Zum gestern von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Evaluationsbericht sagte Hannack in Berlin:

„Das AGG hat – trotz einiger Defizite – unser Land voran gebracht. Es ist gut, dass es eine klare Gesetzgebung gibt, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse oder ethnische Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität ahndet. Statt auf die damals von den Arbeitgebern befürchtete Klagewelle blicken wir heute auf eine Rechtspraxis zurück, die verdeutlicht, was unter Diskriminierung in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Bereich tatsächlich zu verstehen ist.

Um sich besser gegen Diskriminierung wehren zu können, sind allerdings Verbesserungen geboten. Die Betroffenen brauchen mehr Zeit, um sich über ihre Rechte zu informieren. Deshalb sollte die Frist, in der Ansprüche geltend gemacht werden müssen, von zwei auf sechs Monate ausgedehnt werden. Überdies sind die im AGG vorgesehenen innerbetrieblichen Beschwerdestellen in der Praxis kaum vorhanden. Hier sind die Arbeitgeber gefordert. Sie sollten in ihren Betrieben dafür sorgen, dass diese Stellen eingerichtet und mit kompetenten Ansprechpartnern ausgestattet werden. Neben den innerbetrieblichen Beschwerdestellen braucht es aber auch kommunale und regionale Beratungsstrukturen, um von Diskriminierung Betroffene zu unterstützen. Generell sollte das AGG um ein Verbandsklagerecht erweitert werden, um diskriminierende Sachverhalte besser klären zu können.“

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