Abschiebung: Drehbuch stammt noch von Schill

Grundlage der Abschiebepraxis des CDU-GAL-Senats gegenüber erkrankten Flüchtlingen ist nach wie vor die „Dienstanweisung zum Umgang mit ärztlichen Attesten“ vom 11.12.2001 des rechtspopulistischen Ex-Innensenators Ronald Barnabas Schill. Dies geht aus der Antwort des Senats auf die Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE („Diese Land hat nicht das Recht, Menschen in den sicheren Tod abzuschieben“) hervor (Drs. 19/5727).

Der Titel der Großen Anfrage der LINKEN weist auf die Resolution der Hamburger Ärztekammer hin, die bereits im Jahre 2003 die Praxis der Ausländerbehörde kritisierte, offenkundige Abschiebehindernisse wie Suizidalität zu ignorieren.

Auf die Frage, ob die „Dienstanweisung zum Umgang mit ärztlichen Attesten“ vom 11. Dezember 2001 noch in Kraft sei oder durch eine andere Dienstanweisung ersetzt wurde, antwortet der Senat „Ja, mit der Einschränkung, dass seit dem Jahr 2002 keine Beteiligung der Amtsärzte erfolgt“. (Antwort auf die Frage II Nr. 5)

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: „Es ist ein handfester Skandal, dass der CDU-GAL-Senat kranke Flüchtlinge nach der Dienstanweisung von Ex-Innensenator Schill abschiebt. Die Ausländerbehörde missachtet nicht nur die von den Flüchtlingen vorgelegten ärztlichen Atteste, sondern verhindert sogar seit 2002 auch amtsärztliche Gutachten der Bezirksämter.“

Flüchtlingsorganisationen kritisieren seit Jahren, dass die Ausländerbehörde bei ihren Zweifeln an den Attesten weder Fachärzte noch Amtsärzte für ein Zweitgutachten konsultiert, sondern ihren eigenen medizinischen Dienst beauftragt. Wenn Fachärzte von der Ausländerbehörde konsultiert werden, dann Fachärzte für Flugmedizin, die allein die Flugtauglichkeit der Flüchtlinge attestieren sollen.

In der Dienstanweisung des Ex-Innensenators Schill ist die Rede davon, dass „…bei der Frage der Reisefähigkeit (…) zu berücksichtigen ist, dass diese für einen Flug von Hamburg ins Heimatland fast immer hergestellt werden kann. (…) Auf die „kompetenten Fachärzte“ für Flugmedizin sollen insbesondere bei der Bestätigung gegenüber dem BGS nach der Bestimmung „Rück-Luft“ „zurückgegriffen werden, die auch in Eilfällen entsprechende Untersuchungen durchführen können, was bei Amtsärzten nicht immer der Fall ist.“

Wörtlich heißt es in der Dienstanweisung weiter: „Eine besondere Situation ist gegeben, wenn von einem behandelnden Arzt eine psychische Erkrankung attestiert wird und eine latente Suizidgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Hier kann eine Gefährdung der abzuschiebenden Person dadurch begegnet werden, das lückenlos vom Beginn der Abschiebung bis zu Übergabe in eine Therapieeinrichtung im Heimatland eine Ärztliche Überwachung stattfindet. Erforderlich ist in diesen Fällen für die Durchführung der Abschiebung, dass eine frühmorgendliche Begleitung durch – E 4 – ohne vorherige Ankündigung des konkreten Reisetermins erfolgt (…)“.

DIE LINKE fordert den CDU-GAL-Senat auf, die Dienstanweisung aufzuheben und unverzüglich die ärztlichen und fachärztlichen Atteste von Flüchtlingen anzuerkennen. Außerdem fordert DIE LINKE den CDU-GAL-Senat auf, alle Dienstanweisungen und normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften im Bereich der Ausländerbehörde dem Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft vorzulegen.

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