Hartz IV: Ersparnisse retten

Ab dem 01. August gelten für Hartz-IV-Bezieher neue, schärfere Regeln für die Anrechnung der Ersparnisse. Heißer Tipp, um die Spargroschen zu retten: Man kann sie schnell noch für die spätere Altersversorgung anlegen. Der DGB-Hamburg erklärt, wie man alles richtig macht.

DGB Hamburg: Auf die Art des Vermögens kommt es an

Bei der neuen, verschärften Vermögensprüfung beim ALG II entscheidet neben
der Höhe auch die Art des Vermögens darüber, ob weiterhin ein
Leistungsanspruch besteht. Darauf weist der DGB Hamburg hin und rät vor
Inkrafttreten der neuen Regelungen zu einigen Vorkehrungen.

Die schwarz-rote Koalition hatte beschlossen, den Grundfreibetrag für
geschütztes Vermögen zum 1. August – ohne Übergangsfristen! – um ein Viertel
abzusenken.

Ein 40-Jähriger Langzeitarbeitsloser durfte bisher maximal 8 000 Euro
verwertbares Vermögen besitzen. Künftig gelten nur noch 6 000 Euro als
geschütztes Schonvermögen.

„Arbeitslose sollten überlegen, vorhandenes Vermögen für ihre Altersvorsorge
festzulegen“ empfiehlt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. Dann stehe
ihnen ein zusätzlicher Freibetrag zu, der zum 1. August immerhin ansteige.
Dieser Altersvorsorge-Freibetrag setze aber voraus, dass die Ersparnisse
vertraglich und unwiderruflich bis zum Eintritt in die Rente festgelegt
werden. Bei Lebensversicherungen sei diese Zweckbindung jedoch vielfach nicht
zulässig, da es die Koalition versäumt habe, das Versicherungsvertragsgesetz
entsprechend anzupassen.

Auch absehbare, größere Anschaffungen sollten vorgezogen werden, etwa wenn
der alte Kühlschrank leckt oder das Auto sowieso bald den Geist aufgibt. Denn
anders als Geldvermögen bleiben angemessene Gebrauchsgegenstände wie Möbel,
Hausrat oder ein Kraftfahrzeug bei der Vermögensprüfung außer Betracht.
Allerdings gilt als Maßstab für die Angemessenheit nur ein bescheidener
Lebensstandard für ALG-II-Bezieher.

Der DGB Hamburg empfiehlt Beziehern von ALG-II umgehend zu prüfen, ob sie die
künftige Vermögensprüfung noch bestehen werden. „Wer jetzt nicht schnell
handelt, gilt unter Umständen ab August über Nacht als vermögend und verliert
seine Bezüge“, so Erhard Pumm.

Weitere Infos zu den neuen Regeln bei der Vermögensanrechung:
www.dgb-hamburg.de, Rubrik Infomaterial und Tipps

Ausführlichere Informationen zur Vermögensprüfung sowie Adressen örtlicher
Beratungsstellen bietet die KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen) im Internet an: www.erwerbslos.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.