Das Vorhaben für eine Mindestausbildungsvergütung kommentiert Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord, wie folgt: „Die Mindestvergütung für Azubis ist überfällig und ein wichtiger Schritt, um die berufliche Bildung auch im Norden attraktiver zu machen. Besonders Jugendliche, die in Branchen arbeiten, in denen Fachkräftemangel herrscht, werden am meisten davon profitieren. Diesen Fachkräftemangel haben die Unternehmen durch Billigausbildungsvergütungen selbst verursacht. Wir erwarten ähnlich positive Effekte wie bei der Einführung des Mindestlohns 2015.
Wichtig ist: Die Mindestvergütung für Azubis ist nur die unterste Haltelinie. Liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1000 Euro, müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe mindestens 800 Euro zahlen. Diese bisher in der Rechtsprechung festgelegte Grenze der Angemessenheit wird ebenfalls neu in das Gesetz übernommen. Sie muss ohne Ausnahmen gelten.“