Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz auf dem Prüfstand

Das 2011 von den Hamburger DGB-Senioren initiierte und im Jahre 2012 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Seniorenmitwirkungsgesetz wurde nach der im Gesetz verankerten Evaluationsverpflichtung 2017 auf den Prüfstand gestellt. Als zuständige Senatorin beauftragte Frau Prüfer-Storcks das Nexus-Institut mit dieser Aufgabe. Der Landesseniorenbeirat sowie bezirkliche Seniorenvertretungen, Vertreter großer Seniorenorganisationen und viele Beteiligte, die mit dem Gesetz arbeiten, wurden befragt, um ein authentisches Bild von der Gesetzespraxis zu erhalten.

Im Oktober 2017 stellte das Institut sein Untersuchungsergebnis vor und beurteilte die bisherige Gesetzespraxis positiv. Grundsätzliche Änderungen wurden nicht vorgeschlagen.

Natürlich verfolgen die Hamburger DGB-Senioren als Initiatoren des Gesetzes weiterhin das Ziel, dass ein Seniorenmitwirkungsgesetz zur Verstärkung und Effizienz der Seniorenpolitik in Hamburg beitragen soll. Die Hauptaufgabe des Gesetzes, mehr Menschen außerhalb von Organisationen in die Hamburger Seniorenpolitik zu integrieren, ist gelungen. Diese zusätzlichen Aktivitäten ergänzen die Seniorenpolitik der traditionellen Seniorenverbände. DGB-Senioren, SoVD, VDK, AWO und andere haben bisher immer die Seniorenpolitik in Hamburg geprägt. Mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz bekennt sich Hamburg zu einer umfassenden, alle Bevölkerungsgruppen einschließenden Politik für die Seniorinnen und Senioren. Die Gesellschaft wird zusätzlich sensibilisiert, weil die Lebensinteressen der älteren Generation in Hamburg starker wahrgenommen und positiv gestaltet werden.

Die DGB-Senioren wollten mit eigenen Vorschlägen zur Bewertung des Gesetzes noch einen Schritt weiter gehen. Fortschrittliche Seniorenpolitik in einem Stadtstaat sollte als Einheit verstanden und praktiziert werden. Es sollte möglichst viele Regelungen und Instrumente geben, die die Zusammenarbeit aller in der Seniorenpolitik Engagierten bündelt und festigt. Deshalb haben wir eine Gesetzesergänzung ganz gezielt vorgeschlagen, so wie sie in anderen Bundesländern bereits besteht, den drei größten in Hamburg tätigen Seniorenorganisationen ein Vorschlagsrecht für drei Sitze im LSB-Vorstand einzuräumen. Eine derartige integrative Maßnahme hätte die Hamburger Seniorenpolitik noch effektiver gestaltet. Dieser Vorschlag fand keine Zustimmung bei dem untersuchenden Institut und bei Frau Senatorin Prüfer-Storcks. Für sie sind die Leistungen der Seniorenorganisationen unbestritten und benötigen keine zusätzliche Absicherung im Seniorenmitwirkungsgesetz. Eine gute Zusammenarbeit aller in der Seniorenpolitik engagierten Organisationen mit dem LSB ist politisch unbedingt erwünscht.

Die DGB-Senioren machten außerdem zwei weitere Vorschläge: Alle zwei Jahre sollte eine Seniorendelegiertenvollversammlung unter Leitung des Landesseniorenbeirats stattfinden, um die Kommunikation des LSB mit den bezirklichen Seniorengremien zu verbessern. Der zweite Vorschlag lautete, den von der UN ausgerufenen “Internationalen Tag der älteren Menschen”, den 1. Oktober jedes Jahres, als wichtiges gesellschaftliches Datum im Gesetz zu erwähnen. Beide Vorschläge fanden keine Zustimmung. Diese zwei letztgenannten Vorschläge werden wir in die Meinungsbildung der Bürgerschaftsfraktionen einbringen, und hoffen, dass sie bei der parlamentarischen Beratung berücksichtigt werden.

Wir waren mit bestimmten negativen Tendenzen der Prüfungspraxis des beauftragten Instituts nicht einverstanden. Auch wurden die Möglichkeiten für eine bessere Verzahnung der Hamburger Seniorenpolitik nicht beachtet. Wir werden in Kürze Strukturen für eine regelmäßige Zusammenarbeit aller in der Seniorenpolitik tätigen Organisationen anbieten. Das wird die Seniorenpolitik in Hamburg zusätzlich stärken.

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