DGB warnt vor Über­wa­chung im Be­trieb

Nacktscanner am Werkstor und Kamerabeobachtung an der Fleischtheke? Die Reform der europäischen Datenschutzverordnung könnte es möglich machen. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach warnt in der Neuen Osnabrücker Zeitung davor, den Schutz der Beschäftigten vor Überwachung am Arbeitsplatz deutlich zu verschlechtern.

Buntenbach forderte, die Bundesregierung müsse in den abschließenden Verhandlungen über die umstrittene europäische Datenschutz-Grundverordnung dafür sorgen, dass zum Schutz der Beschäftigten „strengere nationale Vorschriften“ möglich sein müssen. „Ansonsten sollte der Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in der Verordnung geregelt werden“, sagte die Gewerkschafterin anlässlich des 9. Europäischen Datenschutztages an diesem Mittwoch.

Laut Buntenbach haben die europäischen Justiz- und Innenminister im Dezember 2014 festgelegt, dass die Vorschriften für Beschäftigte zwar „spezifischer“, aber nicht strenger geregelt werden dürfen. „Im Klartext: Wenn nach der Verordnung an Flughäfen der Einsatz von Nacktscannern für die Sicherheit des Flugbetriebes datenschutzrechtlich erlaubt ist, könnte auch der einzelne Arbeitgeber bei Torkontrollen diese Vorschrift nutzen.“

Bleibt es bei den bisherigen Festlegungen, wären nach Darstellung des DGB schärfere Datenschutzvorschriften für Beschäftigte – auch durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen – ausgeschlossen. Buntenbach: „Audiovisuelle Überwachungsmaßnahmen oder der Einsatz von Chipkarten im Betrieb wären (mangels ausdrücklichen Regelungsverbots dieser Schutzlücke im Verordnungsentwurf) erlaubt. Betriebsvereinbarungen, die solche Praktiken heute verbieten, würden wegen des Vorrangs des Europarechts ihre Wirkung verlieren.“

Reform seit Jahren umstritten

Buntenbach warnte zudem, bei einem Inkrafttreten der geplanten Datenschutzverordnung, wäre es vorbei mit einer Kontrolle von Datenschutzvorschriften oder der Überprüfung von Datenschutzverstößen durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Das vom Verfassungsgericht entwickelte hohe Schutzniveau hätte im europäischen Kontext keine entscheidende Bedeutung mehr“, kritisierte die Gewerkschafterin und betonte: „Das Datenschutz-Grundrecht hat bislang beispielsweise auch heimliche Durchsuchungen von Beschäftigten-PCs verhindert.“

An der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung feilen die 28 EU-Länder seit Jahren . Sie soll die fast 20 Jahre alten europäischen Regeln an das Internetzeitalter anpassen. Am Ende sollen einheitliche Standards stehen, wie Behörden oder Unternehmen persönliche Daten der Bürger schützen müssen und inwieweit zum Beispiel Spuren im Internet kommerziell genutzt werden dürfen.

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