Diskriminierung als Standortvorteil?

photocaseAUSGESTOSSEN.jpegBürgermeister von Beust hat sich im Bundesrat dafür ausgesprochen, mit einem deutschen Anti-Diskriminierungsgesetz nicht über die Forderungen der EU-Richtlinien hinauszugehen. Würde man mehr tun, sei dies schlecht für den Wirtschaftsstandort, so der Bürgermeister. Kehrt man die Aussage um, wird sie noch schlimmer: Wer Behinderte, Homosexuelle, Andersgläubige diskriminiert, soll davon Vorteile haben!

Die GAL-Fraktion kritisiert Bürgermeister von Beust für seine Äußerungen in der heutigen Bundesratssitzung. „Von Beust will Deutschland einen Standortvorteil dadurch verschaffen, dass in Deutschland die Diskriminierung von Behinderten, Homosexuellen und religiösen Minderheiten weiter möglich ist“, sagt der rechtspolitische Sprecher Dr. Till Steffen.

Von Beust hatte in der Sitzung des Bundesrates gefordert, dass die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung nur 1:1 umgesetzt werden. Wenn Deutschland einen weitergehenden Diskriminierungsschutz schaffe, sei dies ein Standortnachteil im Wettbewerb mit anderen europäischen Staaten.

Der Streit zwischen Bundesregierung und unionsgeführten Bundesländern dreht sich im Kern um die Frage, ob das Gesetz auch vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung, wegen der sexuellen Orientierung oder der Religionszugehörigkeit schützen soll. Die europäischen Richtlinien verlangen im Zivilrecht nur den Schutz vor der Diskriminierung wegen bestimmter Kriterien, so z.B. des Geschlechts oder der Nationalität. Der Entwurf der Bundesregierung rundet den Schutz ab und schützt so auch Behinderte, Lesben, Schwule, Juden und Muslime vor Diskriminierung.

In anderen EU-Staaten gibt es seit langem Erfahrungen mit Regelungen, die vor Diskriminierung schützen. Dazu gehören auch wirtschaftlich erfolgreiche Länder wie Großbritannien, die Niederlande und Frankreich.

Steffen: „Es ist ein Schauermärchen, wenn immer wieder behauptet wird, durch derartige Regelungen würden der Wirtschaft Steine in den Weg gelegt. Tatsächlich ist es umgekehrt: Diskriminierung behindert wirtschaftliche Potentiale von Menschen, die nicht in bestimmte Raster passen. Es ist ein Gipfel an Geschmacklosigkeit, wenn von Beust nun den Schutz von Behinderten vor Diskriminierung als Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands darstellt.“

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