Schule: Wer Geld hat, lernt privat

photocaseSCHULE.jpegImmer mehr Hamburger Eltern wählen private Schulen für ihre kleineren Kinder. Sie versprechen sich damit bessere Förderung und ein gefestigteres soziales Millieu. Wer eine Privatschule wählt, braucht dafür die nötige Barschaft. Für die GAL legt das die Gefahr nahe, dass die Kinder wohlhabender Eltern auf Privatschulen lernen, während die übrigen sich in den immer schlechter ausgestatteten staatlichen Schulen drängeln.

Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder auf Grundschulen und in die Klassen 5 und 6 der Schulen in freier Trägerschaft. Das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der GAL (18/4408). Gerade in den ersten Klassenstufen beträgt der Zuwachs der letzten Jahre zwischen zwei und knapp drei Prozent So sind heute bereits mehr als elf Prozent der Grundschülerinnen und -schüler in Schulen freier Träger. Insgesamt besuchen im Schuljahr 2005/06 gut 17.000 SchülerInnen eine Schule in freier Trägerschaft – das sind knapp acht Prozent.

Die Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christa Goetsch ist sich sicher, dass dieser Trend sich verstärken wird: „Man muss davon ausgehen, dass die Eltern, die es sich leisten können, immer mehr auf die Schulen in freier Trägerschaft ausweichen.“ Die GAL hält die Schulen freier Trägerschaft für einen wichtigen Bestandteil der pluralistischen Schullandschaft Hamburgs. Der Trend, dass kostenpflichtige Angebote mehr und mehr das weitgehend kostenfreies Schulangebot ersetzen, ist eine fatale Konsequenz auch der Sparpolitik bei den staatlichen Schulen.

Dringend notwendig ist eine öffentliche Diskussion, welche Rolle die Schulen in freier Trägerschaft in Zukunft spielen sollen. Dazu muss die Schulbehörde mehr Transparenz über die aktuelle Entwicklung schaffen – auch über ihre Genehmigungspraxis. Schließlich wollen auch die Eltern wissen, welche Träger mit welcher weltanschaulichen oder religiösen Prägung Angebote machen und machen wollen und wie die „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ vermieden wird. (Art. 7, Abs. 4 GG) Erforderlich ist auch eine Klarheit darüber, wie die CDU in Zukunft mit dieser Entwicklung umgehen will.

Verständlich sei, so Goetsch, dass die Freien Träger versuchten, ihr Angebot auszuweiten. Ein deutliches Zeichen dafür ist die große Zahl von Anträgen auf Neugründung von Schulen. „Leider betreibt die Schulbehörde Geheimniskrämerei. Wer in welchem Stadtteil eine neue Schule gründen will und wie viel Schulgeld die Eltern für diese Angebote auf den Tisch legen müssen, soll die Öffentlichkeit nicht erfahren.“

Aus der Senatsantwort geht hervor, dass sich die Schulbehörde weigert, das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot zu überwachen. Die Behörde kann nicht angeben, wie hoch z.B. das aktuelle Schulgeld ist, dass Eltern bei den jeweiligen Trägern bezahlen müssen.

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