228 Euro Rente – Weiterarbeit verboten!

Eine Hamburger Reinigungskraft ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung nach ihrem 65. Lebensjahr gescheitert. Das Gericht entschied, eine automatische Kündigung bei Erreichen des Renteneintrittsalters verstoße nicht gegen EU-Recht. Es handele sich zwar um eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, diese erscheine aber als „objektiv und angemessen“ und sei damit zu rechtfertigen. Schlimm sind die Hintergründe des Urteils.

Die Frau aus Lurup hatte 39 Jahre lang in einer Kaserne der Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese als Raumpflegerin gearbeitet. Mit diesem Teilzeitjob verdiente sie laut Berichten 307 Euro im Monat. Weil sie auf die Einkünfte angewiesen ist, zudem noch einen schwerbehinderten Sohn zu versorgen hat, forderte sie ihre Weiterbeschäftigung gegen die Zwangsverrentung mit 65 Jahren. Ihre Rente beträgt heute 228,26 Euro netto.

Das Hamburger Arbeitsgericht hatte im Januar 2009 dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg den Fall zur Prüfung vorgelegt – auch um zu klären, ob die Altersgrenze gegen das im EU-Recht und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerte Verbot der Altersdiskriminierung verstoße.

ver.di-Landeschef Wolfgang Rose erklärt dazu: „Als Gewerkschaften begrüßen wir die Klarstellung, dass die Altersgrenze nicht gegen das EU-Recht und das Diskriminierungsverbot verstößt. Dieses Urteil legt aber zugleich den Sozialzynismus der derzeitigen Sozial-, Renten- und Lohnpolitik hierzulande offen. Es läuft etwas grundfalsch im Sozialstaat, wenn 66jährige Frauen noch arbeiten müssen, weil die Rente nach 39 Jahren Arbeit nicht reicht. Das Urteil zeigt: Die Regierungen müssen die gesetzliche Rente stärken, auch durch angemessene Beiträge der Besserverdienenden und Selbständigen.

Die Frau aus Hamburg ist die Vorbotin für die Altersarmut, die Millionen Renterinnen und Rentner erleiden werden, wenn der Staat sich immer mehr aus seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge und –fürsorge zurückzieht. Ich fürchte, Frau von der Leyen wird der 66jährigen nur den Gang zu Armenküche und Sozialamt empfehlen. Nötig wäre aber ein Kraftakt der gesamten Gesellschaft, durch Solidarbeiträge die Renten- und Krankenversicherung wieder zum Schutz für alle Frauen und Männer zu machen.“

Ein Gedanke zu „228 Euro Rente – Weiterarbeit verboten!“

  1. So ein Urteil mag gegen die Rente mit 67 sein hilft aber der Frau nicht. So lange jemand arbeiten kann muss er auch arbeiten dürfen. Durch die große Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren und den vielen Leuten die keine vollen Rentenansprüche haben (wenn man 39 Jahre halbtags gearbeitet hat hat man keine vollen Rentenansprüche) werden wir in der Zukunft immer mehr solche Fälle arbeiten. ich denke es ist Zeit das man sagt mit 65 kann man in Rente gehen man braucht aber nicht. Zwangsverrentung halte ich für total falsch.

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