Wahlrecht: Einigung erzielt!

Offenbar ist der Durchbruch erreicht: Die Volksinitiative „Für ein faires Wahlrecht“ und die Vertreter von CDU, SPD und GAL haben eine Einigung erzielt. Im Ergebnis sieht der ausgehandelte Kompromiss eine weitgehende Verwirklichung der Ziele der Initiative vor. Der bisher zur Bundestagswahl geplante Volksentscheid würde damit überflüssig.

Uns liegen zum Thema bisher nur Stellungnahmen von Farid Müller (GAL) und der SPD vor.

Farid Müller: „Tag der Freude für die Grünen“

Der Durchbruch für eine Einigung beim neuen Hamburger Wahlrecht ist geschafft: Auf Einladung der GAL hatten sich VertreterInnen der Volksinitiative „Für ein Faires Wahlrecht“ sowie der CDU und der SPD gemeinsam getroffen. Das Ergebnis sieht eine weitgehende Verwirklichung der Ideen der von der GAL unterstützten Volksinitiative vor. Damit wird der zur Bundestagswahl geplante Volksentscheid überflüssig.

Möglich geworden ist der Kompromiss, weil auch SPD und CDU auf die Volksinitiative zugegangen sind. Dazu sagte Farid Müller, Wahlrechtsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion, am Freitag: „Der Durchbruch ist geschafft. Noch im Juni wird das neue Wahlrecht die Bürgerschaft passieren und die Verfassung geändert.“ Alle Beteiligten hätten in der Sache diskutiert, ergänzte er. „CDU und SPD ist für ihre Bewegung zu danken. Ebenso Respekt gebührt der Volksinitiative, die durch ihr Durchhaltevermögen dieses Ergebnis ermöglicht hat. Hamburg wird zu den nächsten Wahlen das modernste, bürgerfreundlichste und innovativste Wahlrecht aller Bundesländer haben. Das ist für uns Grüne ein Tag der Freude.“

Die Einigung besteht aus folgenden Punkten:

* Beim Wahlkreiswahlrecht werden alle Hürden abgeschafft, die bislang die direkte Personenwahl unterlaufen haben. Es wird keine Parteistimme mehr geben.

* Die Landeslisten werden nach Bremer Vorbild geöffnet, die Wählenden können fünf Stimmen verteilen oder konzentrieren und direkt auf die Personenwahl Einfluss nehmen. Sie können aber auch alle Stimmen direkt den Parteien geben.

* Das Wahlrecht wird in der Landesverfassung abgesichert. Zu seiner Änderung ist künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das Volk kann innerhalb von drei Monaten einen erleichterten Volksentscheid erzwingen.

* Auf Landes- und Bezirkslisten sowie auf Wahlkreislisten haben die Wählerinnen und Wähler jetzt jeweils fünf Stimmen.

* Die Bezirksversammlungswahlen werden nach der nächsten Wahl im Jahr 2012 von den Bürgerschaftswahlen entkoppelt und ab 2014 immer zusammen mit der Europawahl durchgeführt.

* Für die Bezirksversammlungswahlen werden eigene Bezirkswahlkreise gebildet.

* Eine parlamentarische Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnen der Bürgerschaftsfraktionen und VertreterInnen der Volksinitiative wird nun den Kompromiss in Gesetzesform bringen und bis zur Sommerpause verabschieden. Die Verfassungsänderung wird bereits auf der Sitzung der Bürgerschaft vom 10. und 11. Juni in erster Lesung beschlossen. Das neue Wahlrecht soll die Bürgerschaft am 24. Juni endgültig passieren.

SPD: Durchbruch beim Wahlrecht

Parteien und Initiativen einigen sich auf Bremer Modell

Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Bürgerschaftsfraktionen und der Wahlrechtsinitiative haben sich heute Morgen auf einen Konsens beim Wahlrecht geeinigt. Dieser steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzespakets im Juni durch die Bürgerschaft. Ein Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl würde damit obsolet.

Nachdem der CDU-Vorschlag für das Bürgerschaftswahlrecht bei der Wahlrechtsinitiative auf wenig Gegenliebe stieß, brachte der SPD-Vorstoß für die Übernahme des sog. Bremer Modells den Durchbruch. Damit ist es möglich, bei der Landesliste sowohl Parteien als auch Personen zu wählen. Kernpunkt der bremischen Regelung ist eine Gewichtung der Persönlichkeits- und Listenstimmen, die mehr mandatsrelevante Veränderungen an der Liste ermöglicht. Dies war beim bisherigen Wahlrecht immer wieder kritisiert worden. Diese Konzeption – Parteien- und Personenstimmen für die Landesliste, nur Personenstimmen im Wahlkreis – wird nun – das wurde am Freitag verabredet – auch für die Bezirksebene übernommen. Bei den Bezirkslisten bleibt damit auch ein Mindestmaß an Gestaltungshoheit der Parteien in den Bezirken erhalten. Ansonsten werden die Vorschläge der Initiative übernommen. Das betrifft die Fünf-Prozent-Klausel und den Umstand, dass die Wahlen zur Bezirksversammlung und zur Bürgerschaftswahl nicht parallel stattfinden.

SPD-Landesvize Frank Richter, der gemeinsam mit den Verfassungsexperten der SPD-Fraktion Britta Ernst und Andreas Dressel, heute die Verhandlungen führte, erklärte: „Wir haben die Chance auf einen echten Wahlrechtsfrieden. Wir wollen um Positionen und Personen bei Wahlen ringen, nicht um das richtige Wahlverfahren. Uns ist wichtig, dass man weiterhin auch Parteien als ganzes wählen kann. Mit großen Bauchschmerzen sehen wir die Veränderungen beim Bezirkswahlrecht – aber das ist das Wesen eines Kompromisses. Ein Volksentscheid mit streitigem Ausgang wäre für Hamburg keine gute Alternative gewesen.“

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