Viel Lob für Steffens Strafvollzug

Beim Strafvollzug ist Hamburg – nach tiefschwarzen Jahren – wieder auf modernem Kurs. Dass die GAL den Entwurf ihres Senators Till Steffen lobt, ist nicht überraschend, aber auch von der SPD kommt ein kräftiges Lob.

Eine „sinnvolle Kehrtwende“ sieht Jana Schiedek (SPD) und begrüßt die neue Linie in der Rechtspolitik:

Die SPD-Justizexpertin Jana Schiedek hat den Entwurf eines Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie die Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes begrüßt. „Mit diesen Entscheidungen hat Justizsenator Steffen erste Schritte weg von der Justizpolitik der CDU-Senatoren Kusch und Lüdemann getan. Wir sind mit der heutigen Entscheidung des Senats zufrieden“, sagte Schiedek. Die SPD werde die entsprechenden Vorlagen des Senats genau prüfen. „Heute lässt sich aber schon sagen, dass der Senat sich auf den Weg gemacht hat, in der Justizpolitik eine notwendige und sinnvolle Kehrtwende einzuleiten.“

Für die GAL bekräftigt Farid Müller: „Ziel ist die Wiedereingliederung“

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt den Senats-Entwurf für das neue Strafvollzugsrecht. Der rechtspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Farid Müller, sagte: „Hamburg bekommt ein modernes und menschliches Strafvollzugsrecht. Der Senat setzt mit seinem Entwurf auf Pragmatismus statt Ideologie. Das zentrale Ziel ist die Wiedereingliederung der Gefangenen. Das ist humane Sicherheitspolitik.“

Müller weist auch darauf hin, dass mit dem Entwurf für ein neues Strafvollzugsrecht die Koalition und der zuständige Senator in Rekordzeit ein wesentliches Vorhaben von Schwarz-Grün auf den Weg gebracht habe.

Mit der Ausrichtung des Vollzugs auf die Wiedereingliederung erfolgt eine Neuorientierung des gesamten Strafvollzugs. Die Strafe soll künftig dazu befähigen, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dieses Ziel erfüllt auch den Anspruch auf Sicherheit.

Von besonderer Bedeutung ist auch der größere Gestaltungsspielraum im Strafvollzug. Der Vorrang des geschlossenen Vollzugs hat die Möglichkeiten zur Wiedereingliederung unnötig beschränkt.

Müller: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der Senat sich die Vorstellung, nur ein harter Vollzug sei ein guter Vollzug, nicht zu eigen macht. Die Gleichrangigkeit von offenem und geschlossenem Vollzug ist sachorientiert. Sie hält den Vollzug dazu an, nicht nach einfachen, sondern nach den am besten geeigneten Lösungen zu suchen. Das kann zur Entlassungsvorbereitung eben auch der offene Vollzug sein.“

Der neue Pragmatismus drücke sich in der Trennung von Jugend- und Erwachsenenvollzugsgesetz und in weiteren Regelungen wie der Entwicklung eines motivierenden Vollzugs aus.

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