Gesundheitsberatung für Prostituierte

Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz wurde bundesweit eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt, die verpflichtend auch eine Gesundheitsberatung vorsieht. Seit dem 2. Oktober 2017 besteht für Prostituierte die Möglichkeit, diese gesundheitliche Beratung in einer Einrichtung der Gesundheitsbehörde in Hamburg-Mitte wahrzunehmen.

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„Sperrgebiete in Hamburg aufheben!“

Arg populistisch hatte der Leiter der Bezirksverwaltung in Mitte, Marcus Schreiber, gefordert, die Prostitution in ganz Hamburg zu verbieten – und „ausnahmsweise“ in St. Georg und St.Pauli zu erlauben. Vermutlich war er verärgert, weil er gerade ein sogenanntes Mega-Bordell in der Hammer Süderstraße genehmigen musste. Aber deshalb vorwärts in die 60er Jahre? Die Kritik folgt prompt.

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