Patientenverfügung: Vorsorge selbstbestimmt

Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen. So hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale. „Patientenverfügung: Vorsorge selbstbestimmt“ weiterlesen