Steuerprüfungen – Senat schweigt

Warum mauert der Senat, wenn es um Auskünfte zu Hamburgs Millionären und möglichen Mehreinnahmen aus einem höheren Spitzensteuersatz geht? – Dies will der Bürgerschaftsabgeordnete Wolfgang Rose (SPD) mit einer neuen Kleinen Anfrage an den Senat klären. Vor allem interessiert ihn, warum der Senat unter Bürgermeister Ole von Beust konkrete Zahlen zu den Mehreinahmen aus einem höheren Spitzensteuersatz nannte – jetzt aber dazu schweigt.

Rose hatte herausgefunden, dass im Jahr 2009 nur 31 von 627 Einkommensmillionären in Hamburg einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt unterzogen worden waren. Hamburg liegt damit weit hinten auf der Skala der Steuergerechtigkeit. Während in Sachsen und Nordrhein-Westfalen etwa jeder dritte Millionär überprüft wird, ist es in Hamburg nur jeder Zwanzigste. In Bayern beträgt die Prüfquote 18 Prozent, in Schleswig-Holstein 12, in Hamburg jedoch nur 4,9 Prozent. Jeder geprüfte Hamburger Millionär musste im Schnitt 275.683 Euro nachzahlen. Die durchschnittliche Summe der Nachzahlung eines Einkommensmillionärs nach einer Sonderprüfung in Hamburg übersteigt damit den Betrag, den der Bundesrechnungshof für das Bundesgebiet errechnet hat (135.000 Euro), um gut 100 Prozent.

Dubios: In einer Senatsantwort an die Abgeordnete Dora Heyenn (Linkspartei; Bürgerschaftsdrucksache 19/6772) hatte die Finanzbehörde Zahlen öffentlich gemacht, die sie heute unter Verschluss hält. So war der Senat – mit Bezug auf eine Ankündigung des damaligen Bürgermeisters von Beust – unter anderem gefragt worden: „Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 für Hamburg ergeben, wenn der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer um zwei Punkte von 42 Prozent auf 44 Prozent erhöht würde?“ Der Senat teilte daraufhin mit, dass mit einer jährlichen Mehreinnahme von 76 Millionen Euro zu rechnen sei. Als Rose zuletzt wissen wollte, welche Mehreinnahme heute ein Spitzensteuersatz von 49 Prozent bewirken würde, antwortete die schwarz-grüne Regierung: „Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.“ Diese Frage ist jedoch nicht mehr oder weniger hypothetisch als die vorher zitierte Frage aus der zitierten Drucksache 19/6772, auf die der Senat geantwortet hat.

Der Senat verweigert auch eine Antwort auf die Fragen nach Beträgen, die sich aus einer Vermögensteuer und einer Anhebung der Quellensteuer auf Kapitalerträge ergeben würden. Rose weist nun auf diesen Widerspruch hin und stellte seine Fragen erneut – darunter auch die nach den Mehreinnahmen aus der Einführung einer Vermögensteuer.

Rose: „Finanzsenator Frigge verkündet schlimme Haushaltszahlen und brutale Kürzungsprogramme. Aber wenn es um das Einnehmen geht, ist bei ihm Kassenschluss. Das Desinteresse des Senats an einer gerechten Besteuerung auch der hohen und höchsten Einkommen und Vermögen ist unübersehbar. Wer dem Parlament wichtige und leicht zu errechnende Fakten verweigert, missachtet die Rechte der Bürgerschaft und die Notwendigkeit, die Steuergesetze auf die Höhe der Zeit zu bringen.“

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